Der Bereich Brandschutz stellt sich vor
Der Landkreis ist für den überörtlichen Brandschutz zuständig. Insbesondere berät und unterstützt er die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, unterhält gemeindeübergreifende Alarmierungs- und Nachrichtenübermittlungssysteme und führt Ausbildungsmaßnahmen zum gemeindeübergreifenden Zusammenwirken durch.
Der Vorbeugende Brandschutz ist eine wesentliche Kernaufgabe des Sachgebietes. Hierzu gehört insbesondere die Beratung von Architekten, Fachplanern sowie Bauherren in Sachen baulicher und anlagentechnischer Brandschutz. Darüber hinaus obliegt dem Bereich Brandschutz die Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Durchführung von Brandverhütungsschauen im eigenen Zuständigkeitsbereich. Insbesondere in Objekten wie zum Beispiel Schulen, Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Altenpflegeheime et cetera.
Die Mitarbeiter sind Ihr Ansprechpartner, wenn es um folgende Themen geht:
- Erarbeitung von brandschutztechnischen Stellungnahmen zu Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen, Bauanträgen, Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimissionsschutzgesetz, Anträgen auf Marktfestsetzung
- Beratung und Unterstützung der Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im örtlichen Brandschutz (z.B. bei der Erarbeitung von Satzungen im Feuerwehrwesen, Brandschutzbedarfsplänen usw.)
- Unterstützung bei und Durchführung von Brandverhütungsschauen
- Planung und Unterstützung bei der Beschaffung von Spezialtechnik und Ausrüstung für den überörtlichen Einsatz der Feuerwehren
- Ermittlung gemeindeübergreifender Gefahrenpotentiale
- Planung und Durchführung gemeindeübergreifender Brandschutzübungen
- Bearbeitung von Fördermittelanträgen der Städte und Gemeinden
- Festlegung von überörtlichen Einsatzbereichen
- Koordinierung und Durchführung von überörtlichen Ausbildungsmaßnahmen
- Aufstellung und Fortschreibung gemeindeübergreifender Alarm- und Ausrückeordnungen
- Überprüfung und Einstufung von Betrieben und Einrichtungen, die die Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen besitzen
- Erarbeitung und Auswertung von statistischen Erhebungen
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Sächsische Feuerwehrverordnung