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Bußgeldbescheid - Was nun?

In der Zentralen Bußgeldstelle beim Straßenverkehrsamt werden alle Ordnungswidrigkeiten verfolgt, die in unserem Zuständigkeitsbereich begangen wurden und durch Mitarbeiter des Landratsamtes, des Polizeivollzugsdienstes oder Privatpersonen angezeigt oder festgestellt werden.

Zentrale Bußgeldstelle

Sie sind zu schnell gefahren, haben einen Unfall verursacht oder sollen eine Ordnungswidrigkeit in einem ganz anderen Bereich begangen haben und sind eventuell angezeigt worden?

Wir möchten Ihnen dazu gern einige Hinweise geben.

Ordnungswidrigkeiten sind Handlungen, mit denen gegen Rechtsnormen verstoßen wird. Diese Handlungen können, da sie noch nicht als Strafsache verfolgt werden, mit einer Geldbuße geahndet werden. Zuständig sind meist die Ordnungsämter, auf deren Gebiet die Handlung begangen oder festgestellt wurde. Der Ablauf des Verfahrens richtet sich nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit der Strafprozessordnung (StPO). Am häufigsten werden Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr begangen; aber Verstöße gegen viele andere Gesetze, Verordnungen oder Satzungen sind ebenfalls ordnungswidrig.

Sie erhalten Post von der Bußgeldstelle - was bedeutet das und wie können Sie sich verhalten?

Verwarnung

Anhörung

Bußgeldbescheid

Unterbrechung der Verjährung

Fahrverbot

(Quelle: www.kba.de)

Terminvereinbarung

 

Ach ja.. und Vorsicht: Wir blitzen auch!