Schulpflicht
Als Schulpflicht bezeichnet man in der Regel die gesetzliche Verpflichtung (wobei es sich eher um das gesetzlich festgeschriebene Recht handelt) für Kinder, ab einem bestimmten Alter sowie für Jugendliche und Heranswachsende bis zu einem bestimmten Alter, eine Schule zu besuchen. Dieses Recht wurde in Sachsen im Jahr 1835 eingeführt und erstmals 1919 in der Weimarer Verfassung einheitlich für ganz Deutschland festgeschrieben.
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