Regelung zur freiwillligen Übernahme der Beförderungskosten zum Gymnasium Klingenthal oder zur Seminar-Mittelschule Auerbach
Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen
Die Erstattung erfolgt in Höhe der nachgewiesenen tatsächlichen finanziellen Aufwendungen der Beförderung vom Hauptwohnsitz zur Schule und zurück. Finanzielle Leistungen, die der Zweckverband ÖPNV nach seiner Schülerbeförderungssatzung gewährt, werden auf die Unterstützung des Vogtlandkreises angerechnet.
Die Kostenerstattung beträgt maximal 165,00 € je Beförderungsmonat. Darüber hinausgehende Aufwendungen sind vom Antragsteller bzw. den Eltern selbst zu tragen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen
- Schüler der Klassen 5 oder 6 der Seminar-Mittelschule Auerbach
- Hauptwohnsitz liegt im Freistaat Sachsen
- die Beförderung wird in eigener Regie durchgeführt
- eine Empfehlung des Landesverbandes Wintersport kann vorgewiesen werden
In Ausnahmefällen können auch Schüler mit ihrem Hauptwohnsitz in anderen Bundesländern diese Förderung erhalten. Entsprechende Leistungen anderer Zuwendungsgeber oder auf Grundlage von rechtsvorschriften sind zusätzlich anzurechnen.
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- Empfehlung des Landesverbandes Wintersport
- vollständig ausgefüllter Antrag