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Neues Verfahren bei Abarbeitung positiver Coronafälle

Datum: 22.03.2022

Um die große Zahl eingehender Coronafälle bewältigen zu können, arbeitet das Sachgebiet Corona im Amt für Gesundheit und Prävention des Vogtlandkreises ab sofort nach einem vereinfachten Verfahren. Demnach fällt insbesondere der telefonische Kontakt zu den Infizierten oder auch Kontaktpersonen sowie im Rahmen der Gesundheitsüberwachung weg. Beschränkt wird dieser auf Fälle, bei denen Unstimmigkeiten in der Onlinefalleingabe oder Meldungen über das Kontaktpersonenformular vorliegen.

Zudem erfolgt keine gesonderte Absonderung von Hausstandangehörigen als enge Kontaktpersonen mehr. Diese werden über den per Post zugestellten Bescheid an die positiv getestete Person mit abgesondert.
Zusätzlich wurden die Absonderungsbescheide so verallgemeinert, dass sie auch bei einer Verkürzung der Absonderung nach der jeweils gültigen Allgemeinverfügung Bestand haben und nicht mehrfach zugesandt werden müssen.

Im Falle einer vorzeitigen Freitestung wird der Befund in unserer Akte zum Fall dokumentiert, ein gesonderter Anruf entfällt hierbei ebenfalls.

Die bisher vom Landratsamt Vogtlandkreis versandten „Genesungsnachweise“ werden umbenannt, da der Name zu Verwechslungen geführt hat. Jetzt erhalten die betroffenen Personen mit dem Absonderungsbescheid eine amtliche Bescheinigung über das Vorliegen eines positiven PCR-Testes auf SARS-CoV-2 mit Labordatum. Mit diesem kann, wie mit dem originalen Laborbefund auch, ein offizieller Genesenennachweis, z.B. in Apotheken, erstellt werden.

Selbstauskunft per SMS-Link bleibt

Um im Falle einer nachgewiesenen Coronainfektion schnell und unkompliziert das Amt für Gesundheit und Prävention des Vogtlandkreises zu kontaktieren, sollte die SMS-Selbstauskunft genutzt werden. Mit Einführung des Angebotes Anfang Dezember 2021 wurden bislang mehr als 22.000 Kurznachrichten durch das Landratsamt Vogtlandkreis versendet. Mehr als 70% der Vogtländerinnen und Vogtländer melden sich innerhalb von 12 Stunden zurück.

In der Teststelle (z.B. Testzentrum oder Arzt) geben die getesteten Bürgerinnen und Bürger eine Mobilfunknummer sowie eine E-Mail-Adresse an. Diese wird dann an das Labor der PCR-Diagnostik – oder bei direkter Übermittlung des Testergebnisses an das Amt für Gesundheit und Prävention übermittelt.

An diese angegebene Nummer wird nach Eingang des positiven PCR-Testergebnisses eine SMS versendet. Diese beinhaltet neben einer 9-stelligen TAN einen Link auf die Website https://selbstauskunft.vogtlandkreis.de. Nach erfolgreicher Anmeldung können durch die Bürgerinnen und Bürger per Selbstauskunft persönliche Angaben, Kontaktpersonen, eventuelle Symptome, der Impfstatus uvm. angegeben werden.
Mit diesen direkt an das Gesundheitsamt übermittelten Daten kann durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Coronateams eine schnellere Erstellung der Absonderungsbescheide erfolgen.