Beschwerden
Erläuterung zu Beschwerden
Bei der Beurteilung von Beeinträchtigungen der Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schädliche Umwelteinwirkungen ist das Bundesimmissionsschutzgesetz anzuwenden. Beeinträchtigende Immissionen in Form von schädlichen Umwelteinwirkungen an maßgeblichen schutzwürdigen Immissionsorten im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetztes können dabei sein:
- Geräusche bzw. Anlagenlärm
- Luftverunreinigungen (insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Dämpfe oder Geruchsstoffe)
- Erschütterungen
- Licht
- elektromagnetische Strahlung
Die Quellen derartiger schädlicher Umwelteinwirkungen, welche die Schutzgüter im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetztes durch die Emissionen beeinträchtigen (Verursacher) können sind zum Beispiel:
- Betriebsstätten und sonstige ortsfeste Einrichtungen
- Maschinen, Geräte und ortsveränderliche technische Einrichtungen
- Grundstücke, auf denen Stoffe gelagert oder abgelagert oder Arbeiten durchgeführt werden, die Emissionen verursachen können
Information zur Beschwerdebearbeitung
Durch das Landratsamt Vogtlandkreis erfolgt ausschließlich die Bearbeitung schriftlich eingegangener Beschwerden. Dabei können die im Folgenden aufgeführten Beschwerdeformulare verwendet werden. Der Eingang einer schriftlichen Beschwerde wird durch eine Eingangsbestätigung ebenso schriftlich bestätigt. Nach der Prüfung und Bearbeitung der Beschwerde erfolgt durch das Landratsamt Vogtlandkreis eine Mitteilung an den Beschwerdeführer zu den Feststellungen und immissionsschutzrechtlich erforderlichen bzw. umgesetzten Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen.