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Mantelverordnung - MantelVO

Ziel der Mantelverordnung ist es, in ihren jeweiligen Regelungsbereichen unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der wissenschaftlichen Erkenntnisse, bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen an den Schutz von Boden und Grundwasser festzulegen. Zugleich sollen mit der Ersatzbaustoffverordnung die Ziele der Kreislaufwirtschaft gefördert und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden. 

Im Rahmen der Mantelverordnung wurde auch die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) überarbeitet.

Die Mantelverordnung tritt am 1. August 2023 in Kraft.

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