Übergangsgeld beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Leistungen zur beruflichen Rehabilitation ("Teilhabe am Arbeitsleben") erhalten, können Sie Übergangsgeld beantragen. Das Übergangsgeld soll Ihnen während dieser Zeit den Lebensunterhalt sichern.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den nachfolgenden Seiten der Bundesagentur für Arbeit:
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Fristen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales). 12.06.2024
Kosten (Gebühren)
keine
Zuständige Stelle