Pilotenlizenz beantragen
Allgemeine Informationen
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis oder Berechtigung zum Führen eines Luftfahrzeugs nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Um ein Luftfahrzeug führen zu dürfen, müssen Sie über die entsprechende Erlaubnis verfügen. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und Prüfung können Sie auf Antrag bei der zuständigen Landesbehörde die Lizenz für die jeweilige Luftfahrzeug-Kategorie erwerben.
Die theoretische und praktische Ausbildung kann nur bei einer genehmigten (registrierten) Flugschule durchgeführt werden.
Voraussetzungen
- abgeschlossene theoretische und eine praktische Ausbildung
- bestandene theoretische und praktische Prüfung
- Mindestalter:
- Lizenz auf Flugzeuge und Hubschrauber: 17 Jahre
- Lizenz auf Segelflugzeuge und Ballone: 16 Jahre
- Lizenz auf Flugzeuge und Hubschrauber: 17 Jahre
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben)
- Tauglichkeitszeugnis
- Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren
- bei einem minderjährigen Bewerber die Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
- Bescheinigung der zuständigen Luftsicherheitsbehörde über die Feststellung der Zuverlässigkeit nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes (soweit erforderlich)
- ein vom Ausbildungsbetrieb ausgestellter Nachweis über die theoretische und praktische Ausbildung des Bewerbers
- Nachweise über die bestandene theoretische und praktische Prüfung
- Nachweis über die Berechtigung zur Ausübung des Flugfunkdienstes (soweit erforderlich)
- Nachweis über das Niveau der Sprachkenntnisse (soweit erforderlich)
Rechtsgrundlage
- §§ 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- §§ 7 ff. Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
- Verordnung zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 24.01.2019
Weiterführende Informationen
- Luftfahrtpersonal - Ausbildung
Luftfahrt-Bundesamt - Luftfahrtpersonal
Landesdirektion Sachsen
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Lizenz schriftlich bei der Landesdirektion Sachsen ("zuständige Stelle"). Das erforderliche Antragsformular beziehen Sie hier über Amt24 oder über das Portal der Landesdirektion.
- Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag einschließlich Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung erfüllt sind.
- Ist die Entscheidung positiv, wird Ihnen die Lizenz ausgehändigt und damit die Flugerlaubnis erteilt.
Kosten (Gebühren)
ca. EUR 120,00 (ohne Prüfungsgebühr)