ESF Plus-Richtlinie - Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen - Jugendberufshilfe
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Projektförderung nach der ESF Plus-Richtlinie SMS
Mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) werden Vorhaben gefördert, die benachteiligten jungen Menschen ohne Berufsabschluss den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erleichtern. Die Unterstützung soll sich am individuellen Bedarf orientieren. Sie soll dazu beitragen, Benachteiligungen und Defizite abzubauen, eigene Ressourcen zu aktivieren und so den Übergang in ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis ermöglichen.
Wer wird gefördert?
Anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
Was wird gefördert?
Gefördert werden sozialpädagogisch begleitete Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für sozial benachteiligte und/oder individuell beeinträchtigte junge Menschen ohne Berufsabschluss
- als niedrigschwelliges Angebot der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung
- zur Unterstützung des Übergangs in Ausbildung oder weiterführende Vorhaben der Berufsvorbereitung sowie zur Unterstützung des Übergangs in die Erwerbstätigkeit und
- als stabilisierende Möglichkeit der Entwicklung der Persönlichkeit mit gefestigter Tagesstruktur und Sozialkompetenzen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit
Konditionen
Art der Förderung
Anteilsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe
bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Es werden Pauschalen gewährt für:
- Personalkosten
- Wegstreckenentschädigung
- Verwaltungskosten
- Aufwandsentschädigung
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.
Voraussetzungen
- Die Teilnehmenden sind individuell beeinträchtigte und/oder sozial benachteiligte junge Menschen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.
- Die Teilnehmenden haben ihren Wohnort im Freistaat Sachsen.
Darüber hinaus:
- Das Vorhaben orientiert sich an der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen.
- Der örtliche Träger der Jugendhilfe befürwortet und begleitet das Vorhaben.
- Der Bedarf und die Nachhaltigkeit werden ausführlich dargestellt.
- Der Bedarf ist mit der zu erwartenden Zahl der Teilnehmenden zu vermerken.
- Vergleichbare Leistungen sind von den Teilnehmenden vorrangig wahrzunehmen.
- Der örtliche Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende bestätigt den Projektbedarf und die Nachhaltigkeit des Vorhabens.
- Der sozialpädagogischen Arbeit liegt ein umfassendes Konzept zur Bedarfs- und Kompetenzfeststellung zugrunde.
- Die Fachleitenden und sozialpädagogischen Begleitungen sind entsprechend ausgebildet und kompetent.
Nähere Informationen können Sie dem Förderbaustein der SAB entnehmen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie erstmalig einen Antrag in diesem Vorhabensbereich stellen, empfehlen wir vor der Beantragung der Förderung eine Beratung bei der SAB.
Nähere Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen sind im Förderbaustein geregelt (siehe »Weiterführende Informationen«).
Antragstellung
- Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg über das SAB-Förderportal
- Nach der Prüfung der Unterlagen erhalten Sie einen Bescheid.
Auszahlung, Verwendungsnachweis
Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt auf Antrag. Außerdem muss die Verwendung der Mittel nachgewiesen werden. Für den Mittelabruf und den Verwendungsnachweis benutzen Sie bitte die Formulare der SAB.
Erforderliche Unterlagen
Formulare, Vordrucke und Merkblätter erhalten Sie hier bei Amt24 oder der SAB. Informationen zu weiteren Unterlagen und Nachweisen erhalten Sie im elektronischen Antragsverfahren.
Fristen
Die Antragstellung für diesen Fördergegenstand erfolgt zu festgelegten Stichtagen. Die jeweils zu beachtenden Stichtage werden im Rahmen des Förderbausteins veröffentlicht. Wie dem aktuellen Förderbaustein zu entnehmen ist, ist momentan keine Antragstellung möglich.
Achtung! Solange Sie noch keinen Bewilligungsbescheid erhalten haben, müssen Sie damit rechnen, dass Sie die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt erhalten.
Kosten (Gebühren)
Antragstellung: keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 08.07.2022