Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen verlängern
Allgemeine Informationen
Antrag auf Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1, Nr. 8 StVO für Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund (§ 32 StVO) und/oder einer verkehrsrechtlichen Anordnung gem. § 45 StVO
Wenn Sie öffentliche Straßen für bestimmte Zwecke nutzen wollen (zum Beispiel für Bauarbeiten, oder ein Straßenfest), dann benötigen Sie eine Genehmigung. Wenn diese Genehmigung erteilt wurde und Sie mit Ihrer Maßnahme in Verzug geraten, müssen Sie eine Verlängerung Ihrer Genehmigung beantragen.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gestellt haben.
Verfahrensablauf
Reichen Sie Ihren Antrag schriftlich oder per Fax ein. Von der zuständigen Stelle können Sie auch ein Formular erhalten - je nach Angebot der Behörde auch als Download von deren Internetseite.
- Gegebenenfalls werden weitere beteiligte Behörden einbezogen.
- Die Entscheidung in Form der Erlaubnis (einschließlich Auflagen und Bedingungen) wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Hinweis: Detaillierte Begründung, warum Sie eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung benötigen, helfen der zuständigen Stelle Ihren Fall schneller nachzuvollziehen.
Erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls Lageskizze
Fristen
Sobald Sie abschätzen können, dass Ihre Baumaßnahme auf öffentlichen Verkehrsgrund länger dauert, zeigen Sie dies bitte umgehend der zuständigen Stelle an.
Kosten (Gebühren)
- Für die Antragsstellung fallen keine Kosten für Sie an.
- Möglicherweise ergeben sich durch die Verlängerung Ihrer Baumaßnahme weitere Kosten für Sie.
Rechtsgrundlage
- § 32 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) - Verkehrshindernisse
- § 45 StVO - Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- § 46 StVO - Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 27.06.2022
Zuständige Stelle
- Antragsannahme: Straßenbau- oder Straßenverkehrsbehörde bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung
- Entscheidung: Baulastträger
- Bei Kreisstraßen ist außerhalb der Ortsdurchfahrt der jeweilige Landkreis für die Sondernutzungs-Erlaubnis zuständig.
Weiterführende Informationen
- Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum (Sachsen), Erlaubnis beantragen
- Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum (länderübergreifend), Erlaubnis beantragen
- Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Veranstaltungswerbung beantragen
- Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen beantragen
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