Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen
Allgemeine Informationen
Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) zur Erlangung der Fachkunde
Für die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zur Erlangung der sprengstoffrechtlichen Fachkunde benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese stellt Ihnen auf Antrag die zuständige Behörde aus.
Ansprechstelle
Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten unter Bergaufsicht ausüben, beantragen die Unbedenklichkeitsbescheinigung mit dem dafür vorgesehenen Formular beim Sächsischen Oberbergamt:
Voraussetzungen
- Mindestalter von 21 Jahren
- Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
Verfahrensablauf
Reichen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Erteilung der sprengstoffrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ein, verwenden Sie bitte das hierfür vorgesehene Formular (siehe -> Onlineantrag und Formulare)
Kosten (Gebühren)
Gebührenrahmen: EUR 30,00 bis EUR 250,00
Hinweise (Besonderheiten)
Zum Fachkundelehrgang melden Sie sich direkt bei einem staatlich anerkannten Lehrgangsträger an.
Rechtsgrundlage
- § 34 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), Lfd. Nr. 84 - Sprengstoffrecht
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 25.11.2021
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Abteilung 5, Arbeitsschutz mit ihren Dienststellen und Dienstsitzen