Steigerung des Studienerfolges (ESF) (SAB)
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben zur Steigerung des Studienerfolges nach Buchstabe C der ESF-Richtlinie "Hochschule und Forschung 2014 bis 2020"
Ziel der Förderung ist es, Studienabbrüche zu reduzieren, vor allem in Studiengängen und in Gruppen von Studierenden, in denen Studienabbrüche besonders häufig vorkommen. Bestimmte Hochschulen und Staatliche Studienakademien können für entsprechende Vorhaben einen Zuschuss erhalten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte: Hochschulen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst sowie Staatliche Studienakademien
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben in den Bereichen Hochschule und Forschung im Freistaat Sachsen für die Förderperiode 2014 bis 2020 (RL ESF Hochschule und Forschung 2014 bis 2020)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allge-meinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Ent-wicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 18.06.2018
Weiterführende Informationen
- Vorhaben zur Steigerung des Studienerfolges
SAB-Förderportal