Steuerberater / Steuerberaterin, Änderungen der Berufshaftpflichtversicherung anzeigen
Allgemeine Informationen
Anzeige von Veränderungen nach § 56 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
Änderungen in der Berufshaftpflichtversicherung müssen unverzüglich bei der Steuerberaterkammer gemeldet werden.
Dazu zählen:
- Beendigung oder Kündigung des Versicherungsvertrages
- jede Änderung des Versicherungsvertrages, die den Versicherungsschutz nach der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) beeinträchtigt
- Wechsel der Versicherung
- Beginn und Beendigung der Versicherungspflicht infolge einer Änderung der Form der beruflichen Tätigkeit
- Widerruf einer vorläufigen Deckungszusage
Der Versicherer ist befugt, der zuständigen Steuerberaterkammer jegliche Änderung mitzuteilen. Die zuständige Steuerberaterkammer ist zusätzlich berechtigt entsprechende Auskünfte bei dem Versicherer einzuholen.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Verfahrensablauf
Informieren Sie die Steuerberaterkammer schriftlich über die Änderung in der Berufshaftpflichtversicherung.
Erforderliche Unterlagen
schriftliche Mitteilung (Original)
Fristen
Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- § 56 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) - Anzeige von Veränderungen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 03.11.2021
Weiterführende Informationen
- Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
Amt24-Leistung