Steuerberatungsgesellschaft, Änderungen anzeigen
Allgemeine Informationen
Änderungsanzeige nach § 49 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, der Gesellschafter oder in der Person der Vertretungsberechtigten der Steuerberatungsgesellschaft müssen Sie innerhalb eines Monats der zuständigen Steuerberaterkammer anzeigen.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Verfahrensablauf
Teilen Sie der Steuerberaterkammer die Änderungen schriftlich mit und fügen Sie die entsprechenden Nachweise bei.
Erforderliche Unterlagen
- Änderungsanzeige (formloses Schreiben)
- Kopie der Urkunde über die Änderung des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, der Gesellschafter oder in der Person des Vertretungsberechtigten; falls die Änderung noch nicht im Register eingetragen wurde: öffentlich beglaubigte Kopie
- aktueller Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister
Fristen
Änderungsanzeige: innerhalb eines Monats
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- § 49 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz (StberG) - Rechtsform der Gesellschaft, anerkennende Steuerberaterkammer, Gesellschaftsvertrag
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 03.11.2021