Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft, Gründerinitiativen (ESF)
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Förderung nach Teil B der ESF-Richtlinie "Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft"
Achtung: Aufgrund der auslaufenden Förderperiode 2014 - 2020 können für diese Förderung keine Anträge mehr angenommen werden.
Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Freistaates Sachsen werden Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft unterstützt. Die Vorhaben sollen dazu beitragen, an sächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen eine Kultur der Selbständigkeit, Eigeninitiative und des unternehmerischen Denkens zu etablieren. Die Förderung soll in erster Linie Studierenden einen Anstoß zum Weg in die Selbstständigkeit geben.
Welche Gründungsinitiativen können finanziell gefördert werden?
Eine finanzielle Unterstützung ist für Vorhaben auf folgenden Gebieten möglich:
- Generierung und Umsetzung von Ideen für Unternehmensgründungen (zum Beispiel durch Ideenwettbewerbe, Businessplankollegs oder Ideenwerkstätten)
- begleitende Beratung und Unterstützung von Gründungsvorhaben (zum Beispiel durch spezifische Beratungsangebote, Technologiegründungs- und Patentinformationszentren, Business Angels oder Technologiescouting)
- Entwicklung und Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen für unternehmerische Selbständigkeit (zum Beispiel durch Aus- und Weiterbildungsangebote, übergreifende Gründerkollegs oder Herausbildung von Persönlichkeitsprofilen)
- Sensibilisierung und Motivierung potenzieller Gründer (zum Beispiel durch Erfahrungsaustausch oder Veranstaltungen mit erfolgreichen Unternehmern)
Durch die Gründerinitiativen sollen unter anderem natur- und ingenieurwissenschaftliche Fachbereiche und Existenzgründungen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Wirtschaft angesprochen werden.
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe
förderfähiger Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben:
- allgemein bis zu 65 %
- bei neuen, innovativen Modulen: bis zu 90 %
- bei Folgeanträgen grundsätzlich bis zu 50 % bzw. 70 % bei neuen, innovativen Modulen
Dauer
zunächst bis zu drei Jahre
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (insbesondere Einrichtungen der Max-Planck- bzw. Fraunhofer-Gesellschaft, der Leibniz- oder von-Helmholtz-Gemeinschaft) außerhalb ihrer Pflichtaufgaben.
Zielgruppe
- Studierende, Absolventinnen und Absolventen der Hochschule bzw. einer Berufsakademie (jeweils bis zu zehn Jahre nach Abschluss des Studiums)
- wissenschaftliches Personal (bis zu zehn Jahre nach Abschluss der Tätigkeit an der Hochschule beziehungsweise der Forschungseinrichtung)
- Promovierende (bis zu zehn Jahre nach Abschluss der Promotion)
Die zu unterstützenden Personen müssen ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Sachsen haben.
Weitere Voraussetzungen
- modularer Aufbau der Vorhaben (mindestens zu ein Drittel begleitende Beratungen und Unterstützung von Gründungsvorhaben)
- Die Veranstaltungen müssen über das vorhandene Lehrangebot der Hochschule hinausgehen.
Verfahrensablauf
Abruf der Mittel, Verwendungsnachweis, Teilnehmerdaten
Alle notwendigen Unterlagen zum Abruf der Mittel und zur Abrechnung im Verwendungsnachweis sind in der Antragssoftware integriert. Die Erfassung der Teilnehmerdaten erfolgt ebenso im ESF-Portal.
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Formulare und das Infoblatt erhalten Sie auch direkt bei der SAB. Informationen zu weiteren Unterlagen und Nachweisen erhalten Sie dann bei der Online-Antragsstellung.
Fristen
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Unternehmergeist und innovativen Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF-Richtlinie Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE / ESF-Rahmenrichtlinie)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, with the kind support of SAB Sächsische Aufbaubank, Förderbank, Redaktion Amt24. 27.01.2023
Weiterführende Informationen
- Beratung vor Ort
Sächsische Aufbaubank - esf-in-sachsen.de
Antragsportal zum Europäischen Sozialfonds - Förderung in Sachsen