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Verwaltungsleistungen

Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft, Gründerinitiativen (ESF)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Förderung nach Teil B der ESF-Richtlinie "Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft"

 

Achtung: Aufgrund der auslaufenden Förderperiode 2014 - 2020 können für diese Förderung keine Anträge mehr angenommen werden.

 

Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Freistaates Sachsen werden Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft unterstützt. Die Vorhaben sollen dazu beitragen, an sächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen eine Kultur der Selbständigkeit, Eigeninitiative und des unternehmerischen Denkens zu etablieren. Die Förderung soll in erster Linie Studierenden einen Anstoß zum Weg in die Selbstständigkeit geben.

Welche Gründungsinitiativen können finanziell gefördert werden?

Eine finanzielle Unterstützung ist für Vorhaben auf folgenden Gebieten möglich:

  • Generierung und Umsetzung von Ideen für Unternehmensgründungen (zum Beispiel durch Ideenwettbewerbe, Businessplankollegs oder Ideenwerkstätten)
  • begleitende Beratung und Unterstützung von Gründungsvorhaben (zum Beispiel durch spezifische Beratungsangebote, Technologiegründungs- und Patentinformationszentren, Business Angels oder Technologiescouting)
  • Entwicklung und Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen für unternehmerische Selbständigkeit (zum Beispiel durch Aus- und Weiterbildungsangebote, übergreifende Gründerkollegs oder Herausbildung von Persönlichkeitsprofilen)
  • Sensibilisierung und Motivierung potenzieller Gründer (zum Beispiel durch Erfahrungsaustausch oder Veranstaltungen mit erfolgreichen Unternehmern)

Durch die Gründerinitiativen sollen unter anderem natur- und ingenieurwissenschaftliche Fachbereiche und Existenzgründungen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Wirtschaft angesprochen werden.

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

Höhe
förderfähiger Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben:

  • allgemein bis zu 65 %
  • bei neuen, innovativen Modulen: bis zu 90 %
  • bei Folgeanträgen grundsätzlich bis zu 50 % bzw. 70 % bei neuen, innovativen Modulen

Dauer
zunächst bis zu drei Jahre

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (insbesondere Einrichtungen der Max-Planck- bzw. Fraunhofer-Gesellschaft, der Leibniz- oder von-Helmholtz-Gemeinschaft) außerhalb ihrer Pflichtaufgaben.

Zielgruppe

  • Studierende, Absolventinnen und Absolventen der Hochschule bzw. einer Berufsakademie (jeweils bis zu zehn Jahre nach Abschluss des Studiums)
  • wissenschaftliches Personal (bis zu zehn Jahre nach Abschluss der Tätigkeit an der Hochschule beziehungsweise der Forschungseinrichtung)
  • Promovierende (bis zu zehn Jahre nach Abschluss der Promotion)

Die zu unterstützenden Personen müssen ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Sachsen haben.

Weitere Voraussetzungen

  • modularer Aufbau der Vorhaben (mindestens zu ein Drittel begleitende Beratungen und Unterstützung von Gründungsvorhaben)
  • Die Veranstaltungen müssen über das vorhandene Lehrangebot der Hochschule hinausgehen.

Verfahrensablauf

Abruf der Mittel, Verwendungsnachweis, Teilnehmerdaten

Alle notwendigen Unterlagen zum Abruf der Mittel und zur Abrechnung im Verwendungsnachweis sind in der Antragssoftware integriert. Die Erfassung der Teilnehmerdaten erfolgt ebenso im ESF-Portal.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Formulare und das Infoblatt erhalten Sie auch direkt bei der SAB. Informationen zu weiteren Unterlagen und Nachweisen erhalten Sie dann bei der Online-Antragsstellung.

Fristen

         

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, with the kind support of SAB Sächsische Aufbaubank, Förderbank, Redaktion Amt24. 27.01.2023

Weiterführende Informationen