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Verwaltungsleistungen

Lehrberechtigung als Fluglehrer verlängern

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 27.10.2021

Allgemeine Informationen

Antrag auf Verlängerung oder Erneuerung einer Lehrberechtigung nach Verordnung (EU) 1178/2011

Wenn Sie eine Lehrberechtigung als Fluglehrer* besitzen und diese Tätigkeit über den Gültigkeitszeitraum der Berechtigung hinaus ausüben möchten, müssten Sie bei der zuständigen Landesbehörde die Verlängerung beziehungsweise Erneuerung beantragen. Derartige Lehrberechtigungen sind das Fluglehrer-Zeugnis (FI) und das Zeugnis für Lehrberechtigte für Klassenberechtigungen (CRI).

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - d. Red.

Weiterführende Informationen

Voraussetzungen

bei Verlängerung der Lehrberechtigung

Mindestens zwei der drei folgenden Voraussetzungen:

  • Flugunterricht
    • Flugzeugführer FI(A) und Hubschrauberführer FI(H): mindestens 50 Stunden Flugunterricht in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie während der Gültigkeitsdauer der Berechtigung
    • Segelflugzeugführer FI(S): mindestens 30 Stunden oder 60 Starts Flugunterricht in Segelflugzeugen oder Reisemotorseglern
    • Freiballonführer FI(B): mindestens 6 Stunden Flugunterricht in Ballonen
  • Teilnahme an einem Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte innerhalb der Gültigkeitsdauer der Lehrberechtigung
  • erfolgreiches Ablegen einer Kompetenzbeurteilung (innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Lehrberechtigung)

Bei wiederholter Verlängerung muss eine Kompetenzbeurteilung vorgenommen werden

  • bei Lehrberechtigung auf Flugzeugen oder Hubschrauber vor jeder 2. Verlängerung
  • bei Lehrberechtigung auf Segelflugzeugen vor jeder 3. Verlängerung

bei Erneuerung einer abgelaufenen Lehrberechtigung

Innerhalb von zwölf Monaten vor der Erneuerung:

  • Teilnahme an einem Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte
  • Kompetenzbeurteilung

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Verlängerung schriftlich bei der Landesdirektion Sachsen ("zuständige Stelle"). Das erforderliche Antragsformular beziehen Sie hier über Amt24 oder über das Portal der Landesdirektion.

  • Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag einschließlich Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen für die Verlängerung erfüllt sind.
  • Ist die Entscheidung positiv, erfolgt die Eintragung in die Lizenz.

Hinweis: Erfolgt im Rahmen der Verlängerung eine Kompetenzbeurteilung, ist der Prüfer berechtigt, von Hand die Eintragung in der Lizenz vorzunehmen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Prüfer übermittelt der zuständigen Stelle die erforderlichen Unterlagen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Nachweis über die Flugzeit / Starts im Flugunterricht
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte
  • Nachweis über die Durchführung einer Kompetenzbeurteilung

Details zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsformular.

Fristen

Gültigkeit der Lehrberechtigung: maximal 3 Jahre

Kosten (Gebühren)

EUR 50,00