IHK-Berufe, Zuerkennung der Ausbildungseignung beantragen
Allgemeine Informationen
Möchten Sie in Ihrem Unternehmen Lehrlinge ausbilden, muss zuvor von den zuständigen Stellen festgestellt werden, ob alle erforderlichen Berechtigungen sowie Eignungen zum Einstellen und Ausbilden gegeben sind. Dies geschieht durch die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in allen nichthandwerklichen Ausbildungsberufen der gewerblichen Wirtschaft.
Die Ausbildungsberechtigung wird geprüft
- vor erstmaliger Ausbildung,
- bei jeder weiteren Ausbildung in den darauffolgenden Jahren,
- bei Erweiterung des Ausbildungsangebotes auf einen anderen Ausbildungsberuf,
- bei Änderung der Gesetzeslage.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Voraussetzungen
Sie sind als Unternehmer dann zur Ausbildung berechtigt, wenn die Ausbildungsstätte und das Ausbildungspersonal geeignet ist.
Die Eignung der Ausbildungsstätte liegt vor, wenn
- die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten laut Ausbildungsverordnung vermittelt werden können und
- die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Plätze oder zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht.
Das Ausbildungspersonal ist geeignet, wenn die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind.
Die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, wer
- die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat,
- eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde oder eine Abschlussprüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat oder
- eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist.
Verfahrensablauf
Für die Prüfung der Ausbildungsberechtigung können Sie bei der jeweils zuständigen IHK den Antrag
- formlos oder
- unter Verwendung des Kontaktformulars stellen
Der zuständige Berater Berufliche Bildung vereinbart einen Termin, um vor Ort die Voraussetzungen zur Ausbildung zu prüfen. Zu diesem Termin wird umfassend zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Ausbildung informiert und es werden alle erforderlichen Unterlagen ausgegeben
Nach Feststellung der Ausbildungsberechtigung kann das Unternehmen Auszubildende einstellen. Das auszubildende Unternehmen hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsbildungsvertrages mit dem Auszubildenden bei der örtlich zuständigen IHK die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Ausbilderkarte
- Antrag auf Eintragung einschließlich der Berufsausbildungsverträge
Kosten (Gebühren)
Verfahrensgebühr: Berechnung nach Gebührenordnung der IHK
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Industrie- und Handelskammern (IHK). 17.01.2017
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Weiterführende Informationen
- Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
Amt24-Leistung
Formular: -> Einheitlicher Ansprechpartner, Beauftragung - Antrag