Vollzeitpflege und Pflegekinderdienst
Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen
Kinder haben Anspruch auf eine Familie !!
Viele Kinder können aus verschiedenen Gründen nicht im Haushalt ihrer leiblichen Eltern bleiben. Doch gerade diese Kinder benötigen die geborgene Atmosphäre einer Familie. Für solche Situationen gibt es die Möglichkeit der Pflegeeltern. Diese nehmen Kinder für kurze Zeit oder auf Dauer bei sich auf. Folgende Formen von Pflegeverhältnissen gibt es:
Befristete Vollzeitpflege:
Ein Kind lebt vorübergehend für eine befristete Zeit Tag und Nacht im Haushalt der Pflegeeltern.
Unbefristete Vollzeitpflege:
Ein Kind lebt ständig in der Pflegefamilie und wird von Angehörigen besucht. Ein solches Dauerverhältnis ist meistens auf Monate oder Jahre geplant.
Natürlich treten auch Probleme bei der Aufnahme der Kinder in einer Pflegefamilie auf, wie zum Beispiel der Wechsel der Bezugsperson oder das Aufarbeiten negativer Erfahrungen bei Kindern aus problematischen Familienverhältnissen. Viele Pflegekinder sind nicht einfach, aber gerade deshalb muss ihnen seitens der Pflegeeltern viel Zeit und Liebe entgegengebracht werden.
Anforderungen an Pflegefamilien
Anforderungen an Pflegefamilien
Welche Anforderungen sollte eine Pflegefamilie erfüllen?
- Einfühlungsvermögen, Verständnis, Offenheit, Belastbarkeit, Zeit, Geduld
- alle Familienmitglieder müssen mit der Aufnahme des Pflegekindes einverstanden sein
- die Pflegefamilie sollte die Vergangenheit des Kindes und die Probleme der Eltern akzeptieren und gewillt sein, Kontakt zu den leiblichen Eltern des Kindes zu halten
- vom Alter her sollten die Pflegeeltern biologisch die Eltern des Kindes sein können
- eigener wirtschaftlich gesicherter Lebensunterhalt
- ausreichend Platz in der Wohnung zur Aufnahme eines Kindes
Für weiterführende Fragestellungen interessierter Eltern können nachfolgende Informationsbroschüren empfohlen werden:
Pflegeelternbewerbung, Bestätigungsverfahren
Bewerbung als Pflegeeltern/ Pflegeelternstelle - Ansprechpartner
Die örtliche Zuständigkeit des Pflegekinderdienstes im Jugendamt ist abhängig vom Wohnort der Pflegefamilie bzw. der Pflegeelternbewerber. Bitte geben Sie oben stehend im Feld "Ihr Wohnort" den relevanten Wohnort ein und wählen nach Anzeige in der rechten Randspalte den zutändigen Mitarbeiter aus.
- Mitarbeiter Pflegekinderdienst (regionale Zuständigkeiten - siehe auch Randspalte)
- kooperierende Beratungsstellen zur Pflegeelternschulung
Finanzielle Leistungen Pflegefamilien
Finanzielle Leistungen für Pflegefamilien
Wenn Pflegeeltern ein Pflegekind bei sich aufnehmen, haben sie natürlich auch Anspruch auf finanzielle Leistungen.
Weitere Informationen siehe: Hinweise zu finanziellen Leistungen