Equidenpass
Equidenpass Zusatztext
Voraussetzungen:
- Registrierung als Pferdehalter
- Microchip durch praktischen Tierarzt
Ausfertigung des Equidenpass erfolgt durch Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V.
Fristen
Die Frist für die Identifizierung liegt für alle innerhalb der EU geborenen Pferde bei spätestens 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Geburt.
Vor dem endgültigen Verlassen des Geburtsbetriebs muss jedoch ein Equidenpass
vorliegen, auch wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist (Artikel 12).
Pferdezuchtverband Kontaktdaten
Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e. V.
Geschäftsstelle Moritzburg
Käthe-Kollwitz-Platz 2
01468 Moritzburg
Telefon: 035207 89630
Telefax: 035207 89640
E-Mail: info@pzvst.de