Approbation als Apotheker / Apothekerin beantragen
Allgemeine Informationen
Antrag auf Erteilung der Approbation gemäß § 4 Bundes-Apothekerordnung (AAppO)
Um den Apotheker-Beruf ausüben zu können, müssen Sie über die entsprechende Approbation oder die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Berufs verfügen. Die Beantragung erfolgt in Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
Voraussetzungen
Sie haben die pharmazeutische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Antrag auf Approbation online über Amt24 oder schriftlch bei der zuständigen Stelle stellen.
Onlineantrag
Richten Sie sich ein Servicekonto oder BundID-Konto ein.
Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.
- Folgen Sie dem Link zum Onlinedienst (siehe -> Onlineantrag) und füllen Sie die Datenfelder aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Ihre Nachweise müssen zudem per Post eingereicht werden. Hierfür finden Sie im Abschnitt 5 des Onlinedienstes Hinweise zur benötigten Form der Unterlagen und ein Anschreiben. Bitte nutzen Sie dieses, um Ihre Unterlagen nachzureichen.
Ein Duplikat Ihres Antragsformulars finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos/BundID-Kontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.
schriftlicher antrag
Alternativ stellen Sie Ihren Approbationsantrag schriftlich auf dem vorgeschriebenen Formular (siehe -> Formulare und weitere Angebote).
- Reichen Sie diesen mit den Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Unabhängig von der Form der Antragstellung bestätigt die Behörde den Antragseingang, teilt mit, welche Unterlagen möglicherweise noch fehlen und informiert über das weitere Verfahren
Erforderliche Unterlagen
Insbesondere
- ein kurzgefasster Lebenslauf
- die Geburtsurkunde, bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern auch die Ehe- beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde
- ein Identitätsnachweis
- ein amtliches Führungszeugnis, das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf
- eine Erklärung, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- eine ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sind
- Nachweis über den Abschluss der medizinischen Ausbildung
Hinweis: Soweit die Nachweise nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen Sie diese zusätzlich in beglaubigter Übersetzung vorlegen. Die zuständige Behörde kann die Vorlage weiterer Nachweise, insbesondere über die Echtheit der eingereichten Urkunden und über die bisherige Tätigkeit, verlangen.
Über weitere vorzulegende Unterlagen informieren Sie sich bitte über die entsprechenden Antragsformulare.
Rechtsgrundlage
- § 4 Bundesapothekerordnung (BAO) - Erteilung der Approbation
- Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), Lfd. Nr. 9 - Apotheker/Apothekerinnen, Ärzte/Ärztinnen, Zahnärzte/Zahnärztinnen
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen. 17.11.2025
Weitere Informationen
- Approbationen und Berufserlaubnisse (mit Checklisten)
Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe - Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
Amt24-Leistungen
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 22