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Verwaltungsleistungen

Krisen- und Notstandsbeihilfe für Land- und Forstwirtschaft, Binnenfischerei, Aquakultur (KuN/2015) beantragen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung von Hilfen nach der Richtlinie "Krisen und Notstände" (KuN/2015)

Mit dieser Förderung werden Hilfen bei existenzgefährdenden Krisen und Notständen in Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie Binnenfischerei und Aquakultur gewährt.

Gefördert werden die betrieblichen Ausgaben zur Sicherung der betrieblichen Existenz in dem bisherigen Produktionsumfang und der bisherigen Produktionsstruktur zum Zwecke des Liquiditätsanschlusses bis zur nächsten Produktionsperiode.

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss

Finanzierungsart
Anteilsfinanzierung

Höhe

  • bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben
  • maximal EUR 30.000 (Ausnahmen möglich)

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion mit Hauptwohnsitz beziehungsweise Unternehmenssitz im Freistaat Sachsen

Weitere Voraussetzungen

Das Unternehmen muss mindestens die Hälfte des Gesamteinkommens aus landwirtschaftlichen Primärproduktion beziehen. Ursache für Existenzgefährdung dürfen nicht vom Antragsteller zu vertretende Schadensereignisse sein.

  • Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdrutsche, Stürme, Lawinen, Erdbeben
  • Tierseuchen
  • Pflanzenkrankheiten
  • Schädlingsbefall
  • Naturkatastrophen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen
  • vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse

Die Liquiditätslücke muss nachvollziehbar dargelegt werden. Je nach Schadensursache sind besondere Zuwendungsvoraussetzungen nach der Richtlinie zu beachten.

Verfahrensablauf

Die Förderung müssen Sie mit den vorgeschriebenen Formularen beim Referat 3 des LfULG beantragen. Für Rückfragen bei der Antragstellung steht Ihnen das LfULG in Dresden Klotzsche zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

Die Anträge entnehmen Sie bitte der Seite des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (unter "Weiterführende Informationen").

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 02.02.2021

Weiterführende Informationen