Krisen- und Notstandsbeihilfe für Land- und Forstwirtschaft, Binnenfischerei, Aquakultur (KuN/2015) beantragen
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung von Hilfen nach der Richtlinie "Krisen und Notstände" (KuN/2015)
Mit dieser Förderung werden Hilfen bei existenzgefährdenden Krisen und Notständen in Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie Binnenfischerei und Aquakultur gewährt.
Gefördert werden die betrieblichen Ausgaben zur Sicherung der betrieblichen Existenz in dem bisherigen Produktionsumfang und der bisherigen Produktionsstruktur zum Zwecke des Liquiditätsanschlusses bis zur nächsten Produktionsperiode.
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Finanzierungsart
Anteilsfinanzierung
Höhe
- bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben
- maximal EUR 30.000 (Ausnahmen möglich)
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion mit Hauptwohnsitz beziehungsweise Unternehmenssitz im Freistaat Sachsen
Weitere Voraussetzungen
Das Unternehmen muss mindestens die Hälfte des Gesamteinkommens aus landwirtschaftlichen Primärproduktion beziehen. Ursache für Existenzgefährdung dürfen nicht vom Antragsteller zu vertretende Schadensereignisse sein.
- Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdrutsche, Stürme, Lawinen, Erdbeben
- Tierseuchen
- Pflanzenkrankheiten
- Schädlingsbefall
- Naturkatastrophen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen
- vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse
Die Liquiditätslücke muss nachvollziehbar dargelegt werden. Je nach Schadensursache sind besondere Zuwendungsvoraussetzungen nach der Richtlinie zu beachten.
Verfahrensablauf
Die Förderung müssen Sie mit den vorgeschriebenen Formularen beim Referat 3 des LfULG beantragen. Für Rückfragen bei der Antragstellung steht Ihnen das LfULG in Dresden Klotzsche zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
Die Anträge entnehmen Sie bitte der Seite des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (unter "Weiterführende Informationen").
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 02.02.2021
Weiterführende Informationen
- Förderportal: Richtlinie Krisen und Notstände
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft - Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
Amt24-Leistung