Zahnärztliche Prüfung (ZÄ), Zulassung beantragen
Allgemeine Informationen
Die zahnärztliche Ausbildung schließt in Sachsen eine Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss für die Zahnärztliche Prüfung (ZÄP) an den Universitäten Leipzig und Dresden ein. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin.
Die zahnärztliche Ausbildung umfasst ein Studium der Zahnheilkunde von zehn Semestern (Regelstudienzeit einschließlich Prüfungszeit: zehn Semester und sechs Monate) an einer wissenschaftlichen Hochschule, das sich aus einem vorklinischen und einem klinischen Teil von je fünf Semestern zusammensetzt, sowie drei staatliche Prüfungen:
- die naturwissenschaftliche Vorprüfung
- die zahnärztliche Vorprüfung
- die zahnärztliche Prüfung
Die Prüfungen werden vor einer staatlichen Prüfungskommission (Prüfungsausschuss) abgelegt. Das Sächsische Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe bestellt für jedes Prüfungsjahr Vorsitzende und Mitglieder. Das Landesprüfungsamt kann zudem Vertreter zu den Prüfungen entsenden.
Ansprechstelle
Prüfungsausschuss für die Zahnärztliche Prüfung (ZÄP) an den Universitäten Leipzig und Dresden
Verfahrensablauf
Die Zulassung zur zahnärztlichen Prüfung müssen Sie schriftlich beantragen. Verwenden Sie den für die jeweilige Prüfung vorgeschriebenen Vordruck.
Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen beim Prüfungsausschuss ein.
Erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Prüfungszulassung müssen Sie unter anderem beilegen:
- die Geburtsurkunde, bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern auch die Heirats- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
- ein Lichtbild
- das Studienbuch oder entsprechende Studienunterlagen
- die Hochschulzugangsberechtigung (Reifezeugnis)
- das Zeugnis der Terminologie
- Nachweise über anerkannte Praktika
- Bescheinigungen über die Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen
Weitere Unterlagen sind im Antragsformular genannt.
Fristen
- Anmeldeschluss für die Naturwissenschaftliche Vorprüfung und die Zahnärztliche Vorprüfung: 25.02 / 25.06
- Anmeldeschluss für die Zahnärztliche Prüfung: 15.02. / 15.07.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 30.01.2019
Kosten (Gebühren)
keine
Weiterführende Informationen
- Zahnärztliche Vorprüfung (ZÄP)
- Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus, TU Dresden
- Approbation als Zahnarzt / Zahnärztin beantragen
Amt24-Leistung - Ausbildung zum Zahnarzt
Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe