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Verwaltungsleistungen

Zahnärztliche Prüfung (ZÄ), Zulassung beantragen

Allgemeine Informationen

Die zahnärztliche Ausbildung schließt in Sachsen eine Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss für die Zahnärztliche Prüfung (ZÄP) an den Universitäten Leipzig und Dresden ein. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin.

Die zahnärztliche Ausbildung umfasst ein Studium der Zahnheilkunde von zehn Semestern (Regelstudienzeit einschließlich Prüfungszeit: zehn Semester und sechs Monate) an einer wissenschaftlichen Hochschule, das sich aus einem vorklinischen und einem klinischen Teil von je fünf Semestern zusammensetzt, sowie drei staatliche Prüfungen:

  • die naturwissenschaftliche Vorprüfung
  • die zahnärztliche Vorprüfung
  • die zahnärztliche Prüfung

Die Prüfungen werden vor einer staatlichen Prüfungskommission (Prüfungsausschuss) abgelegt. Das Sächsische Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe bestellt für jedes Prüfungsjahr Vorsitzende und Mitglieder. Das Landesprüfungsamt kann zudem Vertreter zu den Prüfungen entsenden.

Ansprechstelle

Prüfungsausschuss für die Zahnärztliche Prüfung (ZÄP) an den Universitäten Leipzig und Dresden

Verfahrensablauf

Die Zulassung zur zahnärztlichen Prüfung müssen Sie schriftlich beantragen. Verwenden Sie den für die jeweilige Prüfung vorgeschriebenen Vordruck.

Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen beim Prüfungsausschuss ein.

Erforderliche Unterlagen

Ihrem Antrag auf Prüfungszulassung müssen Sie unter anderem beilegen:

  • die Geburtsurkunde, bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern auch die Heirats- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • ein Lichtbild
  • das Studienbuch oder entsprechende Studienunterlagen
  • die Hochschulzugangsberechtigung (Reifezeugnis)
  • das Zeugnis der Terminologie
  • Nachweise über anerkannte Praktika
  • Bescheinigungen über die Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen

Weitere Unterlagen sind im Antragsformular genannt.

Fristen

  • Anmeldeschluss für die Naturwissenschaftliche Vorprüfung und die Zahnärztliche Vorprüfung: 25.02 / 25.06
  • Anmeldeschluss für die Zahnärztliche Prüfung: 15.02. / 15.07.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 30.01.2019

Kosten (Gebühren)

keine

Weiterführende Informationen