Förderung im ländlichen Raum - Richtlinie LEADER
Förderung im ländlichen Raum - Richtlinie LEADERAllgemeine Informationen
Allgemeine Informationen
Ziel dieses Programmes ist es, ländliche Räume unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens sozialer, ökonomischer und ökologischer Aspekte zu entwickeln. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sollen wirtschaftlich leistungsfähige und lebenswerte ländliche Räume erhalten und gestärkt werden. Für Vorhaben, die der Umsetzung der Entwicklungsstrategien der Leader-Gebiete dienen, können Sie Zuschüsse erhalten.
Dauer der Förderperiode: 2014 - 2020
Für welche Vorhaben sind Zuschüsse möglich ?
Für welche Vorhaben sind Zuschüsse möglich ?
Die drei LEADER-Regionen im Vogtlandkreis legen in ihren LEADER-Entwicklungsstrategien (LES) jeweilige vorrangige Handlungsfelder fest.
LEADER-Region Vogtland
LEADER-Region Falkenstein - Sagenhaftes Vogtland
LEADER-Region Westerzgebirge
In der Regel sind dies:
- Um- oder Wiedernutzungen vorhandener Bausubstanz
- Abbrüche
- Infrastrukturmaßnahmen
- wirtschaftliche, insbesondere beschäftigungswirksame Vorhaben
- touristische Projekte
- Vorhaben der nichtgewerblichen Grundversorgung und Mobilität
- soziokulturelle InfrastrukturErhaltung ländlichen Kulturerbes
Weiterhin sind Kooperationsvorhaben förderfähig.
Konditionen
Konditionen
Finanzierungsart: Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen (in der Regel nach Fertigstellung des Vorhabens sowie nach Prüfung des Auszahlungsantrages) – Erstattungsprinzip.
Folgende LEADER-Regionen bestimmen ihre Vorhabensarten und Konditionen (zum Beispiel Fördersätze und Höchstbeträge) in ihren jeweiligen LEADER-Entwicklungsstrategien (LES):
- Region Falkenstein - Sagenhaftes Vogtland (mit Falkenstein/Vogtl., Ellefeld, Grünbach, Neustadt/Vogtl., Werda, Bergen und Muldenhammer (außer Morgenröthe-Rautenkranz).
- Teile der Region Westerzgebirge (Steinberg, Muldenhammer - nur Morgenröthe-Rautenkranz und Ortsteile von Auerbach/Vogtl.)
- Region Vogtland (restliche Gemeinden des Landkreises, soweit entsprechend der Gebietskulisse kein Förderausschluss besteht)
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte
Antragsteller können je nach Fördergegenständen in den LEADER-Entwicklungsstrategien (LES) natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechtes, rechtsfähige Personengesellschaften sowie Lokale Aktionsgruppen (LAG) sein. Das Vorhaben muss sich in der förderfähigen Gebietskulisse befinden.
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
1. Schritt
Die jeweilige LEADER-Region veröffentlicht mehrmals im Jahr Aufrufe zu den verschiedenen Fördermaßnahmen und einzureichenden Unterlagen. Interessierte können ihr Vorhaben bei den jeweiligen Regionalmanagements (LEADER-Vogtland, LEADER Falkenstein-Sagenhaftes Vogtland, LEADER Westerzgebirge) beantragen. Nach einem festgelegten Auswahlverfahren unter Zugrundlegung des vorhandenen Budgets entscheidet die jeweilige Region, ob das Vorhaben förderfähig ist.
2. Schritt
Unter Verwendung der vorgegebenen Antragsformulare erfolgt die Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, dem Kommunal- und Rechtsamt, Sachgebiet Ländliche Förderung des Landratsamtes des Vogtlandkreises.
Hinweise:
- Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die vor Antragstellung (2. Schritt) noch nicht begonnen worden sind (Ausnahme: Planungen).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Erforderliche Unterlagen zur Fördermittelbeantragung
Erforderliche Unterlagen zur Fördermittelbeantragung
- positiver Beschluss der zuständigen Region/lokalen Anktionsgruppe (LAG) für das Vorhaben
- Verwendung der vorgegebenen Antragsformulare zur Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde Landratsamt Vogtlandkreis
Frist/Dauer
Frist/Dauer
- Die Förderperiode endet mit Ablauf des Jahres 2020
- In den LEADER-Entwicklungsstrategien (LES) existieren regionsabhängige Fristen für Aufrufe und Antragseinreichung
Kosten
Kosten
Keine