Rentenversicherung (Rentenempfänger), Adressänderung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine gesetzliche Rente beziehen, müssen Sie jede Adressänderung dem Renten Service der Deutschen Post mitteilen.
Ansprechstelle
Rentenservice der Deutsche Post AG
Verfahrensablauf
- Die Mitteilung an den Renten Service können Sie schriftlich (formlos) oder online mit der Renten Service Änderungsmitteilung erledigen.
- Geben Sie dabei bitte auch Ihre alte Adresse und Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie beispielsweise auf Ihrem Sozialversicherungsausweis oder Ihrem Rentenbescheid.
- Sollte sich mit Ihrem Umzug auch Ihre Bankverbindung geändert haben, teilen Sie dies bitte ebenfalls unverzüglich der Rentenversicherung mit.
Hinweis: Wenn Sie bereits eine Rente beziehen, kann sich ein Umzug insbesondere in den beiden folgenden Fällen auf Ihre Rentenhöhe auswirken. Nehmen Sie deshalb rechtzeitig Kontakt mit Ihrer zuständigen Geschäftsstelle auf, um sich beraten zu lassen:
- Umzug ins Ausland (jede Rentenart)
- Umzug von den alten in die neuen Bundesländer (nur bei Rente wegen Todes: Erziehungs-, Waisen- Witwen- und Witwerrenten)
Kosten (Gebühren)
keine
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 28.10.2022
Fristen
keine
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage
- § 119 Abs. 4 Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI) - Wahrnehmung von Aufgaben durch die Deutsche Post AG
Weiterführende Informationen
- Änderungsanzeige und Anträge Renten Service
Deutsche Post AG