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Verwaltungsleistungen

KfW-Programm Erneuerbare Energien "Premium" (Darlehen)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens mit Tilgungszuschuss aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien "Premium" Nr. 271, 281

Mit dem Programm Erneuerbare Energien "Premium" fördert die KfW wir Ihre Investitionen zur Nutzung von Wärme aus regenerativen Energien.

Was wird gefördert?

  • Die Nutzung erneuerbarer Energien zum Beispiel durch die Errichtungen von Photovoltaik-, Solarkollektor-, Biomasse- und Biogasanlagen, Anlagen zur energetischen Nutzung von Erdwärme, Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung sowie Energiecontracting.
  • Neben Modernisierungsmaßnahmen können auch gebrauchte Anlagen finanziert werden.

Konditionen

Art der Förderung
zinsvergünstigtes Darlehen mit Tilgungszuschuss

Höhe
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten

Höchstbetrag
bis zu EUR 10 Millionen je Vorhaben

Zinsbindung
bis zu 10 Jahre

Zinssatz

  • Die Zinssätze werden jeweils am Tag der Zusage durch die KfW festgelegt.
  • Kleine Unternehmen erhalten einen zusätzlich vergünstigten Zinssatz. (Programm-Nr. 281)

Auszahlung
100 %

Tilgung

  • tilgungsfreie Anlaufjahre
  • danach vierteljährlich gleich hohe Raten
  • Sondertilgungen sind möglich

Sicherheiten
bankübliche

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der KfW)

Hinweise:

  • Eine Kombination mit anderen KfW-Förderungen ist möglich.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Ansprechstelle

Kreditinstitut (Hausbank, z. B. SAB)

Voraussetzungen

Antragsberechtigte:

  • Unternehmen
  • Privatpersonen und Freiberufler
  • Landwirte
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände

Ausgeschlossen von der Förderung:

  • Hersteller von Anlagen und deren Hauptkomponenten
  • Bund, Länder und deren Einrichtungen
  • Treuhandkonstruktionen

Verfahrensablauf

Das Darlehen beantragen Sie über Ihre Hausbank. Alternativ können Sie sich an die Sächsische Aufbaubank wenden. Diese berät Sie, ob die Förderung zu Ihrem Vorhaben passt und reicht den Antrag bei der KfW ein. Wird das Darlehen bewilligt, können Sie die Mittel über Ihre Hausbank beziehungsweise die SAB abrufen.

Erforderliche Unterlagen

Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der KfW über die notwendigen Unterlagen, Formblätter und Nachweise.

Fristen

  • Antragstellung: vor Beginn des Bauvorhabens
  • Abruf der Mittel: 12 Monate nach Darlehenszusage
  • Nachweise zur Verrechnung des Tilgungszuschusses: spätestens 9 Monaten nach vollständiger Auszahlung des Darlehens

Kosten (Gebühren)

  • Antragstellung: keine
  • Kreditzinsen
  • 0,25% Bereitstellungsprovision, sofern nicht einen Monat nach Zusage abgerufen

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 08.03.2022

Weiterführende Informationen