SAB-Förderergänzungsdarlehen Wohneigentum beantragen
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung eines Förderergänzungsdarlehens zur Baufinanzierung
Um Ihre mit Förderkredit unterstützte Baufinanzierung bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) zu komplettieren, können Sie ein "Förderergänzungsdarlehen Wohneigentum" beantragen. Höhe und Laufzeit lassen sich individuell vereinbaren.
Wer wird gefördert?
Eigentümer oder Eigentümerinnen von Wohnraum oder solche, die Wohneigentum schaffen wollen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Bau, der Erwerb, der Um- oder Ausbau oder die Modernisierung von von Immobilien.
Konditionen
Art
Annuitätendarlehen
Höhe
individuell vereinbar
Zinssatz / -bindung
- individuell vereinbar zwischen drei und 15 Jahren
- Zinsfestlegung jeweils am Tag der Darlehenszusage durch die SAB
Eigenanteil
mindestens 15 % der Gesamtkosten (je nach Bauvorhaben und persönlichen Voraussetzungen)
Auszahlung
100 %, zur Kaufpreiszahlung oder je nach Baufortschritt
Rückzahlung
gleich hohe, monatlichen Raten
Tilgung
ab 2 % pro Jahr (beginnend ein Jahr nach Darlehenszusage, jedoch frühestens nach Vollauszahlung)
Sicherheiten
bankübliche (Grundschuld)
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweise:
- Das Darlehen kann nur in Kombination mit anderen Förderprogrammen über die SAB in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen
- geförderte Wohnungsbaumaßnahme
- finanzielle Tragbarkeit
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Den Antrag erstellen Sie mithilfe eines elektronischen Assistenten im SAB-Förderportal.
- Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt, können Sie Ihren Antrag als PDF erzeugen.
- Drucken Sie den Antrag aus, unterzeichnen Sie ihn und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu. Weitere benötigte Vordrucke beziehen Sie hier über Amt24 oder über die SAB.
- Bis eine vollständige elektronische Abwicklung ermöglicht wird, reichen Sie bitte den Antrag und die weiteren Unterlagen in Papierform bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Auszahlung
- Beantragen Sie die Auszahlung mit den erforderlichen Formularen und Nachweisen.
- Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung zur Kaufpreiszahlung oder je nach Baufortschritt auf das von Ihnen angegebene Konto.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Dokumente und Nachweise
Eine detaillierte Auflistung aller erforderlicher Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck.
Fristen
- Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Antragseingang bei der SAB. Starten Sie mit Ihrem Vorhaben erst, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen Beginn.
Tipp: Weitere Fristen zur Antragstellung und zum Bearbeitung entnehmen Sie dem SAB-Merkblatt zum Förderverfahren.
Kosten (Gebühren)
- Bearbeitungsgebühr: keine
- Kreditzinsen
- Bereitstellungszinsen: ab 7. Woche nach Zusage 2 % pro Jahr für noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge
Weitere Kosten können beispielsweise für die Grundbucheintragung und die Gebäudeversicherung entstehen.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 02.02.2023