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Verwaltungsleistungen

Fluggastrechte, Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt

Allgemeine Informationen

Gibt es im Zusammenhang mit Ihrem Flug Anlass zu einer Beschwerde? Und reagiert die jeweilige Luftfahrtgesellschaft nicht darauf - oder nur unzufriedenstellend? Dann können Sie sich beim Luftfahrt-Bundesamt beschweren.

Tipp: Um eine Einigung mit dem Luftfahrtunternehmen zu erzielen, können Sie sich auch an die unabhängige Schlichtungsstelle wenden.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihre Fluggastrechte bei der betreffenden Fluggesellschaft vergeblich geltend gemacht oder
  • die Fluggesellschaft hat nicht binnen eines Monats über Ihren Antrag entschieden

Ein Erstattungsanspruch besteht nicht bei:

  • Umständen, die außerhalb der Fluggesellschaft liegen
  • einem Verschulden der oder des Reisenden
  • Verursachung durch Dritte

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich zunächst für weitere Informationen an das Bürgertelefon des Luftfahrt-Bundesamtes.

Erforderliche Unterlagen

  • Flugticket
  • weitere relevante Dokumente und Nachweise
  • nachvollziehbare Darstellung des Sachverhaltes und des vermuteten Rechtsverstoßes gegen die Fluggastrechte

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 01.07.2024

Weitere Informationen

Ansprechpartner

Bürger-Service-Center

Anschrift:

Luftfahrt-Bundesamt
Bürger-Service-Center
38144 Braunschweig

Telefonische Sprechzeiten:

  • Montag, Dienstag und Donnerstag:

10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

  • Telefon: +49 531 2355-115
  • Fax: +49 531 2355-2599
  • E-Mail: fluggastrechte@lba.de

Luftfahrt Bundesamt - Fluggastrechte (lba.de)

Fristen

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