Personenbezogene Auskunft zum ersten und zweiten Weltkrieg beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Informationen über ehemalige Wehrmachtsangehörige suchen, können Sie das Bundesarchiv mit einer Recherche beauftragen.
Personenbezogene Unterlagen militärischer Herkunft werden in verschiedenen Abteilungen des Bundesarchivs verwahrt:
Auskünfte zum Ersten und Zweiten Weltkrieg (PA)
Die Abteilung PA des Bundesarchivs in Berlin-Reinickendorf ermittelt Nachweise über Kriegsgefangenschaft deutscher Soldaten, hilft bei der Klärung von Vermisstenschicksalen und erteilt Auskünfte über
- ehemalige Angehörige des Heeres, der Reichs- und Kriegsmarine, der Luftwaffe
- Beamte, Angestellte und Arbeiter der Wehrmacht
- Angehörige des männlichen und weiblichen Wehrmachtgefolges.
Militärarchiv (MA)
Die Abteilung MA des Bundesarchivs in Freiburg erteilt Auskünfte zu
- den Personalakten der Offiziere und Beamten der Wehrmacht
- wehrmachtgerichtlichen Unterlagen aller Dienstgrade
- Unterlagen zur Verleihung von Orden und Ehrenzeichen der Wehrmacht an alle Dienstgrade
- Krankenunterlagen von Soldaten der Geburtsjahrgänge 1802-1899
Bereitstellung (BE) in Berlin-Lichterfelde
Eine detaillierte Übersicht über die Stellen, bei denen personenbezogene Unterlagen aus der Zeit vom Ende des 19. Jahrhunderts bis unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg aufbewahrt werden, können von der Informationsseite des Bundesarchivs abrufen.
Voraussetzungen
Sie müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Vollmacht der betroffenen Person
- berechtigtes Interesse und eine Vollmacht der nächsten lebenden angehörigen Person
- eigener Rechtsanspruch
Verfahrensablauf
Stellen Sie beim Bundesarchiv einen Benutzungsantrag und den "Auftrag für eine Recherche über Militärangehörige", verwenden Sie die online bereitgestellten Formulare (Download-Seite siehe -> Onlineantrag und Formulare).
- Füllen Sie die Vordrucke aus und erstellen Sie einen Ausdruck.
- Die unterschriebenen Anträge senden Sie zusammen mit einer Ausweiskopie gescannt per E-Mail oder auf dem Postweg an die für Ihren Fall passende Abteilung des Bundesarchivs.
- Die angesprochene Abteilung zieht falls erforderlich, weitere Stellen im Bundesarchiv ein.
Auf Anfrage schickt Ihnen das Bundesarchiv die Formulare auch in Papierform zu. Für weitere Fragen zur Recherche wenden Sie sich direkt an das Bundesarchiv (siehe -> Zuständige Stelle).
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden personenbezogene Auskünfte ausschließlich auf dem Postweg versandt.
Erforderliche Unterlagen
Zur Bearbeitung von Anfragen benötigt werden
- Name, Vorname und Anschrift der oder des Antragstellenden
- der Grund der Anfrage
- das Verhältnis zur betroffenen Person möglichst deren vollständige Personalien
Sollten Tatsachen wie zum Beispiel Truppenteile, Kommandos oder Dienstgrad bekannt sein, geben Sie diese bitte ebenfalls an. Gegebenenfalls sind weitere, auch urkundliche, Nachweise beizufügen.
Fristen
keine
Kosten (Gebühren)
- Nutzungsgebühr (aufwandsabhängig)
- Auslagen
Rechtsgrundlage
- WAST-Übernahmegesetz (BGbl. 2018 Teil I Nr. 43)
- Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages (BGbl. 2019 Teil I Nr. 1)
- Besondere Gebührenverordnung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Besondere Gebührenverordnung BKM - BKMBGebV)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; Quelle: Bundesarchiv. 28.12.2021