SBG-Beteiligungsprogramm
Allgemeine Informationen
Die SBG - Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH beteiligt sich als strategischer Partner an kleinen und mittleren sächsischen Unternehmen (KMU), die positive Zukunftsaussichten aufweisen. Investitionen aus dem Wachstumsfonds erfolgen in Kombination aus typisch stiller Beteiligung und offener Beteiligung.
Für folgende Vorhaben stellt die SBG Beteiligungskapital zur Verfügung:
- Wachstum
- Neuausrichtung
- Unternehmernachfolge
- Innovation
Anlageschwerpunkte sind das verarbeitende Gewerbe und produktionsnahe Dienstleistungen.
Konditionen
Art der Förderung
anteilige Finanzierung mit stiller und / oder offener Beteiligung
Laufzeit
- bis zu zehn Jahre (Regel)
- maximal zwölf Jahre (stille Beteiligung)
Höhe
- in der Regel EUR 100.000 bis eine Million
- maximal (Einzelfall) EUR 2,8 Millionen
Sicherheiten
anteilige persönliche Garantie der wesentlichen Personen (zum Beispiel geschäftsführender Gesellschafter)
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
Weitere Voraussetzungen
- Beschreibung des Geschäftsmodells sowie weitere Unterlagen/Informationen nach einem ersten Gespräch
- plausible Finanzierungs- und Investitionsrechnung
- Konzept zum Übergang und gegebenenfalls zur Ausrichtung
- eigene finanzielle Beiträge des Unternehmers
Beteiligungsausschluss
An Unternehmen in Schwierigkeiten werden keine Beteiligungen ausgereicht.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie vor der Antragstellung die kostenlose und unverbindliche Erstberatung durch die SBG. Formulare und Merkblätter stehen im SBG-Downloadcenter online zur Verfügung.
Antragstellung
- Stellen Sie die zur Prüfung notwendigen Unterlagen zusammen, die Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Fragenkatalog.
- Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen zur Prüfung bei der SBG ein.
Antragsprüfung
- Im Rahmen der Prüfung durch Beteiligungsmanager der SBG wird unter anderem die Finanzierung strukturiert und erfolgt ein Vor-Ort-Besuch in Ihrem Unternehmen.
- Bei positivem Ergebnis leitet die SBG die Detailprüfung (Due Dilligence) ein.
- Im Rahmen der Due Dilligence wird Ihr Vorhaben umfassend und detailliert von finanz- und leistungswirtschaftlicher Seite geprüft. Es erfolgt ein zweiter Vor-Ort-Besuch.
- Bei positivem Ergebnis stellen die Beteiligungsmanager das Vorhaben im Beteiligungsausschuss der SBG weiteren Experten vor.
Beteiligungsangebot
Hat der Beteiligungsausschuss die Genehmigung erteilt, erhalten Sie ein entsprechendes Beteiligungsangebot.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Dokumente und Nachweise
Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Homepage der SBG, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit der SBG ab.
Fristen
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Vorhabens und der konkreten wirtschaftlichen Situation Ihres Unternehmens ab.
Kosten (Gebühren)
- Antragsentgelt: 2 % der stillen Beteiligung
- festes Entgelt zwischen 7 % und 10 % (abhängig vom Rating)
- gewinnabhängiges Entgelt mind. 2 % p.a. (bezogen auf die Höhe der stillen Beteiligung)
Hinweis: Im Falle einer Ablehnung oder Zurücknahme des Beteiligungsantrages wird die SBG 50 Prozent des Antragsentgeltes erstatten.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die SBG - Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH. 02.03.2022
Weitere Informationen
- De-minimis-Verordnung
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Amt24-Begriffserklärung
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der stillen Beteiligung handelt es sich um keine öffentliche Beihilfe. Die offene Beteiligung unterliegt den de-minimis-Regeln.
Rechtsgrundlage