Liegenschaftskataster, Einsicht und Auszug beantragen
Allgemeine Informationen
Im Liegenschaftskataster werden Flurstücke mit ihren Grenzen, Flächengrößen, Nutzungen, Gebäuden und weiteren Angaben geführt. Es enthält auch die Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens, die nachrichtlich aus dem Grundbuch übernommen wurden.
Als Grundlage für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen, für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr dient ein aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster.
Hierzu gehören insbesondere die Liegenschaftskarte, Flurstücksnachweise sowie Flurstücksnachweise mit Eigentümerangaben.
Ansprechstellen
- Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster und Erteilung von Auszügen: Untere Vermessungsbehörde, in deren Gebiet (Landkreis oder Kreisfreie Stadt) das betreffende Flurstück liegt.
- Auszüge, die Flurstücke in verschiedenen Landkreisen oder Kreisfreien Städten betreffen: auch beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) erhältlich
- darüber hinaus: Erteilung von Auszügen auch durch weitere befugte Gemeinden und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
Voraussetzungen
- Grundsätzlich kann jeder Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge erhalten.
- Auszüge mit Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens werden an Flurstückseigentümer, soweit die Daten ihr Flurstück betreffen, erteilt.
- Anderen Personen werden diese Informationen nur bereitgestellt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und offenkundig schutzwürdige Interessen Betroffener nicht entgegenstehen.
Verfahrensablauf
Die Übermittlung von Informationen aus dem Liegenschaftskataster beantragen Sie schriftlich, per Telefax, E-Mail oder Online-Formular (siehe "Formulare und weitere Angebote") bei
- der unteren Vermessungsbehörde oder
- beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen oder
- den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren.
Erforderliche Unterlagen
- keine
Hinweis: Sollten Sie Auskunft zu Eigentümerangaben beantragen, müssen Sie gegebenenfalls Ihr berechtigtes Interesse darlegen.
Kosten (Gebühren)
- Auszug aus der Liegenschaftskarte: EUR 23,80 bis 47,60 je Auszug
- Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentumsnachweis sowie weitere Auszüge: Mindestens EUR 17,85 (je Flurstück EUR 11,90 bis 23,80)
Rechtsgrundlage
- § 11 Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) - Bereitstellung von Informationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens durch Vermessungsbehörden
- Sächsische Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 13.01.2025
Zuständige Stelle
- Untere Vermessungsbehörde bei der Stadtverwaltung oder beim Landratsamt
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
- Landesamt für Geobasisinformation Sachsen
Fristen
keine