Ersatzpapiere -Zulassungsbescheinigung Teil I oder II beantragen
Allgemeine Informationen
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) benötigen Sie als Ersatz eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II.
Findet sich eine verloren geglaubte Zulassungsbescheinigung nach Ausstellung des Ersatzes wieder, müssen Sie diese bei der Zulassungsbehörde abgeben.
Voraussetzungen
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige bei der Polizei
- bei Verlust: Verlustanzeige bei der Zulassungsbehörde
(Je nach Aktenlage wird eine Versicherung an Eides statt verlangt.)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) müssen Sie bei der zuständigen, das Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde stellen.
Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Eine eventuell erforderliche eidesstattliche Versicherung vor der Zulassungsbehörde kann allerdings nur durch denjenigen abgegeben werden, bei dem der Verlust eingetreten ist.
- Bei Diebstahl empfiehlt es sich, eine Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige vorzulegen.
- Bei Verlust eines Dokuments ist üblicherweise eine persönliche Vorsprache des letzten Inhabers* des Dokuments erforderlich, da die Zulassungsbehörde in der Regel eine Versicherung an Eides statt verlangen wird (gegen Gebühr).
- Alternativ kann die eidesstattliche Versicherung vor einem Notar abgegeben werden. In diesem Fall kann die Antragstellung bei der Zulassungsbehörde durch einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht erfolgen.
- Viele Zulassungsbehörden bieten ein Formular für die eidesstattliche Versicherung zum Download an. Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einem Finanzinstitut hinterlegt ist, erkundigen Sie sich bei der Zulassungsbehörde nach dem Verfahren.
- Der Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder eines Fahrzeugbriefs wird dem Kraftfahrt-Bundesamt von der Zulassungsbehörde gemeldet und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Ablauf der Frist können Sie die neuen Zulassungsdokumente abholen. Die Zulassungsbehörde kann Ihnen über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer Auskunft geben.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (maximal 3 Monate alt)
- Verlusterklärung beziehungsweise Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- gegebenenfalls: die vor einem Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung des Fahrzeughalters
- Nachweis der Hauptuntersuchung (bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein)
Kosten
Rechtsgrundlage
- § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) - Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Verlust von Dokumenten und Kennzeichen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Fristen
keine