Feinstaubplakette erwerben
Allgemeine Informationen
In den Umweltzonen mehrerer Städte in Deutschland bestehen Fahrverbote für Fahrzeuge mit besonders hohen Abgaswerten. In diesen Zonen dürfen nur Fahrzeuge fahren, die mit einer entsprechenden Feinstaubplakette gekennzeichnet sind oder die vom Fahrverbot ausgenommen sind.
Hinweis zur zuständigen Stelle:
Die Feinstaubplakette erhalten Sie außer bei den Kfz-Zulassungsbehörden auch bei den Prüforganisationen.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an eine der zuständigen Stellen. Diese ermittelt, ob Ihrem Fahrzeug eine Feinstaubplakette zugeteilt werden kann und wenn ja, welche. Anschließend wird sie Ihnen ausgehändigt.
Kennzeichnen Sie Ihr Fahrzeug mit der Feinstaubplakette. Sie müssen sie dazu von innen und deutlich sichtbar an der Windschutzscheibe anbringen. Um eine reibungslose Kontrolle der Fahrzeuge in den Umweltzonen zu gewährleisten, empfiehlt es sich, diese am rechten Rand der Windschutzscheibe anzubringen.
Erforderliche Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
Kosten
Rechtsgrundlage
Fristen
keine
Weitere Informationen
- Technische Überprüfung und Feinstaubplakette
Amt24-Informationen
Prüforganisationen:
- DEKRA Automobil GmbH
- FSP - Fahrzeug-Sicherheitsprüfung GmbH & Co KG
- GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
- KÜS - Kraftfahrzeugüberwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e. V.
- TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
- TÜV Rheinland Fahrzeugüberwachung GmbH Berlin Brandenburg
- TÜV SÜD Auto Partner GmbH
- TÜV SÜD Auto Service GmbH
- TÜV Thüringen e. V.
Voraussetzungen
Sie erhalten für Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wenn es zu einer der Schadstoffgruppen 2 bis 4 gehört:
- Schadstoffgruppe 2: rote Plakette
- Schadstoffgruppe 3: gelbe Plakette
- Schadstoffgruppe 4: grüne Plakette
Sollte Ihr Fahrzeug in die Schadstoffgruppe 1 (ältere Benziner vor Euro eins und ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro eins oder schlechter) fallen, kann keine Plakette ausgestellt werden.
Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der vier Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern, die Sie in den Fahrzeugpapieren finden:
- alter Fahrzeugschein: Ziffer 1, die fünfte und sechste Stelle
- neue Zulassungsbescheinigung Teil I: Feld 14.1, die rechten beiden Ziffern