Fahrzeugverkauf anzeigen
Allgemeine Informationen
Wenn ein Fahrzeug den Eigentümer wechselt, ist die Verkäuferin oder der Verkäufer dazu verpflichtet, dies unverzüglich der Zulassungsbehörde mitzuteilen.
Dies gilt nicht nur für den Verkauf eines Fahrzeugs, sondern auch für andere Arten der Fahrzeugveräußerung, zum Beispiel Schenkung oder Rückgabe eines Leasing-Fahrzeugs.
Weitere Informationen:
- Fahrzeugverkauf, Fahrzeugabmeldung
Amt24-Informationen
Verfahrensablauf
Es genügt, wenn Sie als Halter die Veräußerungsanzeige mit der Post an die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde schicken. In der Regel reicht hierfür eine formlose Mitteilung mit den unten genannten Angaben. Hat die Behörde für diese Anzeige allerdings ein Formular eingeführt, müssen Sie dieses verwenden. Erkundigen Sie sich daher, ob die Behörde ein Formular verlangt oder nicht.
Hinweis! Die Kfz-Steuerpflicht endet erst mit Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges oder Umschreibung auf einen neuen Halter und nicht bereits mit Übersendung der Veräußerungsanzeige/ des Kaufvertrages.
Fristen
Die Veräußerung eines Fahrzeugs müssen Sie unverzüglich der Zulassungsbehörde melden.
Rechtsgrundlage
- § 13 Absatz 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) - Mitteilungspflichten bei Änderungen
Weiterführende Informationen
- Fahrzeugverkauf, Fahrzeugabmeldung
Amt24-Informationen
Erforderliche Unterlagen
Die Mitteilung an die Zulassungsbehörde muss Folgendes enthalten:
- Name, Vorname und vollständige Anschrift des Erwerbers
- Empfangsbestätigung des Erwerbers über die Aushändigung der Fahrzeug-Unterlagen
- Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- amtliche Kennzeichen
- gegebenenfalls Abmeldebestätigung (wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde)