Altersrente für langjährig Versicherte beantragen
Allgemeine Informationen
Die Altersgrenze für diese Rentenart liegt grundsätzlich bei 67 Jahren. Wurden Sie zwischen 1949 und 1963 geboren, wird die Altersgrenze seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für vor 1949 Geborene lag die Altersgrenze noch bei 65 Jahren.
Für diese Altersrente werden außer Beitragszeiten auch alle anderen rentenrechtlichen Zeiten anerkannt, wie zum Beispiel Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung. Sie können diese Altersrente in der Regel ab 63 Jahren auch vorzeitig - allerdings mit dauerhaften Abschlägen - in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen
- Die Altersrente für langjährig Versicherte gibt es für Versicherte, die 67 Jahre alt sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.
- Für die Jahrgänge bis 1963 kommt eine frühere Inanspruchnahme in Betracht.
Verfahrensablauf
Sollten Sie Fragen zu Ihrer Rente haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Antragsformulare benötigen, so unterstützen Sie
- die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung,
- ehrenamtlich tätige Versichertenälteste sowie
- die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versicherungsamtes Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
So gehen Sie vor:
- Vereinbaren Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Termin für die Entgegennahme Ihres Rentenantrages. Dabei wird Ihnen mitgeteilt, welche Formulare auszufüllen sind und welche weiteren Unterlagen zur Antragstellung mitzubringen sind.
- Wenn Sie Unterlagen nachreichen, geben Sie bitte immer Ihren vollständigen Namen und die Versicherungsnummer an.
- Sie können Ihren Rentenantrag auch online stellen. In einem sogenannten Dialogverfahren werden Sie durch den Antrag geleitet. Eine Online-Hilfe unterstützt Sie gegebenenfalls und weist Sie auf Eingabefehler hin.
Erforderliche Unterlagen
Das Komplettpaket "Versichertenrente einschließlich Krankenversicherung der Rentner" der Deutschen Rentenversicherung enthält alle notwendigen Formulare.
Fristen
Rentenantrag: muss drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden
Wichtig! Nur so ist gewährleistet, dass Sie Ihre Rente rechtzeitig erhalten. Der Rentenbescheid wird innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe bindend. Innerhalb dieser Frist können Sie Ihren Rentenantrag zurücknehmen oder ändern.
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- § 16 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) - Antragstellung
- §§ 36, 236 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) - Altersrente für langjährig Versicherte
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 16.04.2024
Weitere Informationen
- Formularpaket Versichertenrente einschließlich Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Deutsche Rentenversicherung