Forschungs- und Entwicklungsleistungen für Pilotlinien in Schlüsseltechnologien (KETs-Pilotlinien), Projektzuschuss beantragen (SAB)
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung von FuE-Leistungen nach der Richtlinie zur Förderung von Pilotlinien auf dem Gebiet der Schlüsseltechnologien (KETs-Pilotlinien), Nr. 02147
Antragstopp! Die EU-Förderperiode 2014-2020 neigt sich dem Ende zu. Die für die Bewilligung zur Verfügung stehenden Fördermittel der aktuellen Förderperiode für diese Fördermaßnahme sind ausgeschöpft. Bitte sehen Sie von der Einreichung neuer Projektskizzen oder Anträge ab.
Der Freistaat Sachsen fördert Leistungen der Forschung und Entwicklung (FuE), mit deren Hilfe Pilotanlagen in Schlüsseltechnologien "Key Enabling Technologies" (KETs) entstehen. Mitfinanziert werden Personal- und Betriebskosten, die während der Dauer des Projektes entstehen.
Die Förderung zielt darauf ab, den Transfer von Forschungsergebnissen in eine wirtschaftliche Nutzung voranzutreiben. Unternehmen in Sachsen wird damit ermöglicht, Produkte, Verfahren und Dienstleistungen im Hinblick auf eine wirtschaftlich tragfähige industrielle Fertigung zu optimieren.
Was wird gefördert?
Leistungen der Forschung und Entwicklung an KETs-Pilotlinien auf den Gebieten:
- Mikroelektronik
- Informations- und Kommunikationstechnologien
- Nanotechnologien
- Neue Materialien
- Fortgeschrittene Produktionstechnologien
- Photonik und Biotechnologien
Welche Ausgaben werden mitfinanziert?
Personal- und Betriebskosten, die während des Vorhabens entstehen, für
- Forscher, Techniker und sonstiges Personal
- Instrumente und Ausrüstung
- Gebäudekosten
- Kosten für Auftragsforschung, Wissen und für zu Marktbedingungen von Dritten
- direkt oder in Lizenz erworbene Patente, Beratung und gleichwertige Dienstleistungen
- sonstige Betriebskosten (u.a. für Material, Bedarfsartikel und dergleichen), die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen
Kostenansatz für Gebäude, Ausrüstung und Instrumente ist die ermittelte Wertminderung während der Nutzungsdauer. Gemeinkosten sind pauschal in Höhe von 25 % der Einzelkosten für Personal, Instrumente und Betriebskosten förderfähig.
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe
bis zu 80 % der förderfähigen Projektkosten (maximal EUR 20 Millionen)
Bonus
- maximal 10 % für mittlere Unternehmen
- maximal 20 % für kleine Unternehmen
- 15 % für Kooperationsprojekte mit einem kleinen oder mittleren Unternehmen
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des wirtschaftsnahen Dienstleistungssektors
- Forschungseinrichtungen im Verbund, wenn eine wirksame Kooperation vorliegt und kein Partner allein mehr als 70 % der förderfähigen Kosten trägt
Weitere Voraussetzungen
- Die Pilotanlage wird in einer Betriebsstätte in Sachsen errichtet.
- Das Vorhaben zielt auf die Herstellung der industriellen Fertigungsreife ab.
- Das Marktpotenzial und die Wettbewerbssituation lassen positive Effekte für Wachstum und Beschäftigung erwarten.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.
- Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB unter fachlicher Einbeziehung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Dokumente und Nachweise
Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck.
Fristen
- Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
Starten Sie mit Ihrem Vorhaben bitte erst, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen Beginn. Dazu zählt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages.
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Pilotlinien auf dem Gebiet der Schlüsseltechnologien (KETs-Pilotlinien)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank. 22.12.2020
Weiterführende Informationen
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)