Fortbildungsveranstaltungen für Psychotherapeuten, Akkreditierung beantragen
Allgemeine Informationen
Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen gemäß Fortbildungsordnung der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK)
Als Veranstalter von Fortbildungen können Sie diese von der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK) auf Antrag akkreditieren lassen. Die Akkreditierung dient zur Vorabbestätigung. Fortbildungsveranstaltungen erfüllen damit, bei ordnungsgemäßer Durchführung, die inhaltlichen Voraussetzungen zur Anerkennung. Mit der Akkreditierung erfolgt gleichzeitig eine Bewertung der Fortbildungsveranstaltung mit Fortbildungspunkten.
Als Veranstalter sind Sie berechtigt, auf die Akkreditierung öffentlich hinzuweisen. Sie sind ebenso dazu berechtigt, mit Fortbildungspunkten bewertete Bescheinigungen auszustellen.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Voraussetzungen
Zur Akkreditierung müssen die Fortbildungsveranstaltungen folgende Kriterien erfüllen:
- Wissenschaftlichkeit der Inhalte
- Anwendbarkeit auf die berufliche Praxis
- Qualifikation der Referenten und Supervisoren
- Qualität der eingesetzten Fortbildungsmethoden
- Überprüfbarkeit des Fortbildungserfolges
Verfahrensablauf
Auf Ihren Antrag hin erhalten Sie einen Akkreditierungsbescheid und - bei positivem Bescheid - eine kopierfähige Teilnahmebescheinigung.
- Einen Evaluationsbogen erhalten Sie nur bei Veranstaltungen der Fortbildungskategorien A-C.
- Ihre Veranstaltungen können Sie auf Wunsch im Veranstaltungskalender der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK) veröffentlichten lassen.
Hinweis: Als Veranstalter sind Sie verpflichtet, eine Teilnehmerliste zu führen und diese der Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer auf Verlangen nach der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare der OPK
- Veranstaltungsprogramm oder Einladung
Fristen
Antragstellung: spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungstermin
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer. 17.01.2017
Weiterführende Informationen
- Fortbildungskalender
Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) - Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
Amt24-Leistung
Formular: -> Einheitlicher Ansprechpartner, Beauftragung - Antrag
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)