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Verwaltungsleistungen

Fortbildungen für Psychotherapeuten anerkennen lassen

Allgemeine Informationen

Anerkennung von Fortbildungsveranstaltern und -veranstaltungen gemäß Fortbildungsordnung der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK)

Als Veranstalter von Fortbildungen können Sie diese von der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK) auf Antrag akkreditieren lassen. Wird Ihre Einrichtung bei der Kammer noch nicht als Anbieter geführt, müssen Sie zuvor die Akkreditierung als Fortbildungsveranstalter beantragen.

Mit der Akkreditierung bestätigt Ihnen die Kammer vorab die Fortbildungsveranstaltungen. Bei ordnungsgemäßer Durchführung erfüllen diese somit die inhaltlichen Voraussetzungen zur Anerkennung entsprechend der Fortbildungsordnung der OPK.

Mit der Akkreditierung bewertet die Kammer zugleich die Fortbildungsveranstaltung mit Fortbildungspunkten. Als Veranstalter sind Sie berechtigt, auf die Akkreditierung öffentlich hinzuweisen. Sie sind ebenso dazu berechtigt, mit Fortbildungspunkten bewertete Bescheinigungen auszustellen.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Voraussetzungen

  • Akkreditierung als Fortbildungsveranstalter

Fortbildungsveranstaltungen können nur anerkannt werden, wenn

  • die Fortbildungsinhalte auf Psychotherapeuten und auf die psychotherapeutische Berufsausübung ausgerichtet sind,
  • die Fortbildungsinhalte dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf dem Gebiet der Psychotherapie entsprechen,
  • die Vorgaben der Berufsordnung eingehalten werden,
  • sich die Auswahl der Fortbildungsinhalte nicht an wirtschaftlichen Interessen orientiert und Interessenkonflikte des Veranstalters und der Referenten offengelegt werden,
  • die weltanschauliche Neutralität gewahrt ist,
  • die Qualifikation der Referenten und Supervisoren bestimmten Anforderungskriterien entspricht (siehe Anlage 2 der Fortbildungsordnung der OPK)
  • und der Fortbildungserfolg überprüfbar ist.

Verfahrensablauf

Akkreditierungen bei der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer können Sie online beantragen (siehe -> Onlineantrag/Formulare); alternativ verwenden Sie die bereitstehenden Vordrucke (Link "Formulare und Downloads").

Akkreditierung als Veranstalter

Verfügt Ihre Einrichtung noch nicht über die Akkreditierung als Fortbildungsveranstalter, beantragen Sie zunächst diese.

Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen

  • Auf Ihren Antrag hin erhalten Sie einen Akkreditierungsbescheid, eine Musterteilnahmebescheinigung sowie eine Teilnehmerliste.
  • Einen Muster-Evaluationsbogen für Veranstaltungen können Sie online abrufen (Link "Formulare und Downloads").
  • Ihre Veranstaltungen können Sie auf Wunsch im Veranstaltungskalender der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK) veröffentlichten lassen.

Hinweis: Als Veranstalter sind Sie verpflichtet, eine Teilnehmerliste zu führen und diese der Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer bis spätestens einen Monat nach der Veranstaltung zu übersenden

Erforderliche Unterlagen

  • Inhaltliche Beschreibung der Fortbildung
  • Informationen zu ReferentInnen und deren Qualifikation
  • Detaillierter Zeitplan der Fortbildung

Fristen

Antragstellung: spätestens 8 Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag

Hinweis: Eine rückwirkende Akkreditierung ist nicht möglich.

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 15.03.2023

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

 

 

Hinweise (Besonderheiten)