Rechtsanwaltschaft, Zulassung für Angehörige von WTO-Mitgliedstaaten beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn sich Angehörige eines Mitgliedstaates der Welthandelsorganisation (WTO) als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt in Deutschland niederlassen wollen, müssen sie von der örtlichen Rechtsanwaltskammer aufgenommen werden. Dazu sollten Sie einen Beruf ausüben, der dem deutschen Beruf des Rechtsanwaltes vergleichbar ist.
Hinweis: Dem Antrag auf Aufnahme müssen Sie eine Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Behörde über die Zugehörigkeit zu dem Beruf beifügen. Diese Bescheinigung ist der Rechtsanwaltskammer jährlich neu vorzulegen. Sollten Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, wird die Aufnahme in der Rechtsanwaltskammer widerrufen.
Bei der Führung Ihrer Berufsbezeichnung müssen Sie Ihren Herkunftsstaat in deutscher Sprache angeben. Nach der Aufnahme können Sie im Recht Ihres Herkunftsstaates oder auf dem Gebiet des Völkerrechts tätig werden.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
Voraussetzungen
- Sie haben die Staatsangehörigkeit eines WTO-Staates.
- Sie üben einen dem Rechtsanwaltsberuf gleichwertigen Beruf aus.
- Sie haben eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie
- schriftlich mit dem Antragsformular der Rechtsanwaltskammer Sachsen einreichen
- oder den Online-Dienst von Amt24 nutzen.
Reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer ein.
Online-Antrag
Richten Sie sich in Amt24 zur Identifizierung und Authentifizierung ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie die erforderlichen Unterlagen bereit.
- Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt und die aufgeführten Unterlagen zusammengestellt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
Antragsbearbeitung
- Die Rechtsanwaltskammer prüft die Aufnahmevoraussetzungen.
- Liegen die Aufnahmevoraussetzungen vor, werden Sie in die Rechtsanwaltskammer aufgenommen und erhalten hierüber eine Urkunde.
- Sie erhalten ein eigenes besonderes Anwaltspostfach (beA).
Hinweis: Sie haben die Berufsbezeichnung Ihres Herkunftsstaates und Ihren Herkunftsstaat in deutscher Sprache zu führen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über akademische Grade
- Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Behörde über die Zugehörigkeit zu dem Beruf
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Kosten (Gebühren)
Verfahrenskosten: EUR 225,00
Rechtsgrundlage
- §§ 206, 207 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)- Ausländische Rechtsanwaltsberufe und Berufsausübungsgesellschaften
Freigabevermerk
Rechtsanwaltskammer Sachsen. 12.06.2024
Weitere Informationen
- Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
Amt24-Leistung - RAK Sachsen
Portal der Rechtsanwaltskammer Sachsen