Steuerberatungsgesellschaft, Gesellschafterliste einreichen
Allgemeine Informationen
Einreichung der Gesellschafterliste nach § 50 DVStB
Die Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs oder die vertretungsberechtigten Gesellschafter einer Steuerberatergesellschaft sowie die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne von § 50a Absatz 2 des Steuerberatungsgesetzes müssen der Steuerberaterkammer alljährlich im Januar alle Gesellschafter melden.
Die Anzeige erfolgt in Form einer Liste oder als Erklärung, dass es seit der letzten Meldung zu keiner Änderung gekommen ist.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Verfahrensablauf
Senden Sie der Steuerberaterkammer eine von Ihnen unterschriebene Liste mit Angaben zu allen Gesellschaftern, das dafür vorgesehene Formular beziehen Sie hier über Amt24 oder direkt über die Steuerberaterkammer.
Aus dem Verzeichnis müssen hervorgehen:
- Name und Vorname
- Beruf
- Wohnort
- berufliche Niederlassung der Gesellschafter
- die jeweiligen Aktien, Stammeinlagen oder Beteiligungsverhältnisse
Haben sich keine Veränderungen ergeben, genügt es, wenn Sie dies der Steuerberaterkammer entsprechend schriftlich erklären.
Erforderliche Unterlagen
- Gesellschafterliste der Steuerberatungsgesellschaft (Original) oder
- schriftliche Erklärung, dass seit der letzten Meldung keine Änderungen erfolgt sind
Fristen
Gesellschafterangaben müssen der Steuerberaterkammer im Januar eines jeden Jahres vorliegen.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 03.11.2021
Kosten (Gebühren)
keine
Weiterführende Informationen
- Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
Amt24-Leistung
- Downloads zum Berufsregister und Kammerbeitrag
Steuerberaterkammer Sachsen
Voraussetzungen
keine