Altlastenkataster, Auskunft beantragen
Allgemeine Informationen
Im sächsischen Altlastenkataster sind Informationen zu Altlasten bzw. altlastenverdächtigen Flächen erfasst.
Altlastenverdächtige Flächen können ehemalige Müllplätze (Altablagerungen) sein, ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, sowie alle Flächen, auf denen mit Schadstoffen in Böden gerechnet werden muss und von denen Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.
Auf Anfrage erteilt Ihnen die zuständige Stelle Auskunft darüber, ob auf einem Grundstück/ Flurstück eine Altlast bzw. altlastverdächtige Fläche vorliegt. Zuständig sind die Landkreise bzw. kreisfreien Städte.
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen Auskünfte zu Verdachtsfällen und hilft Ihnen bei:
- der Beurteilung von Flächen hinsichtlich der Gefährdung von Boden, Pflanzen, Mensch und Grundwasser
- Bauvorhaben auf Verdachtsflächen
- Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen.
Kosten (Gebühren)
- für die Beratung: keine
- für detaillierte Auskünfte: Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig)
Rechtsgrundlage
- Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über das Sächsische Altlastenkataster (VwVSächsAltK)
- Sächsisches Umweltinformationsgesetz (SächsUIG)
- Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Freigabevermerk
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 18.01.2024
Zuständige Stelle
Bodenschutzbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Voraussetzungen
keine
Weitere Informationen
- Altlasten
- Fachinformationen zur systematischen Altlastenbehandlung
- Sächsisches Altlastenkataster (SALKA)
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Erforderliche Unterlagen
keine
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Auskünfte werden innerhalb eines Monats erteilt.
Hinweise (Besonderheiten)
keine