Inhalt

Verwaltungsleistungen

Tierarzt / Tierärztin, Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der Sächsischen Landestierärztekammer anzeigen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie sich als Tierarzt oder Tierärztin in Sachsen niederlassen wollen, müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit der Sächsischen Landestierärztekammer anzeigen.

Nachträgliche Änderungen oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit sind ebenfalls anzeigepflichtig.

Achtung! Dem örtlichen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit unverzüglich anzeigen.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Verfahrensablauf

Die Anzeige der Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit als Tierarzt oder Tierärztin können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen.

Erforderliche Unterlagen

Approbationsurkunde

Fristen

Anzeige: innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Landestierärztekammer. 16.07.2024

Voraussetzungen

Approbation als Tierarzt / Tierärztin

Weitere Informationen