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Verwaltungsleistungen

Tierarzt / Tierärztin, Änderungen der selbstständigen Tätigkeit bei der Landestierärztekammer anzeigen

Allgemeine Informationen

Nachträgliche Änderungen, beispielsweise Ihres Namens- oder der Adresse, sowie die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit, müssen Sie der Landestierärztekammer anzeigen.

Achtung! Für Veränderungsanzeigen beim örtlichen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt müssen gesonderte Fristen eingehalten werden.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Verfahrensablauf

Die Änderungsanzeige können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen.

Fristen

Änderungsanzeige: innerhalb 1 Monats nach Aufnahme der Tätigkeit

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Landestierärztekammer. 16.07.2024

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