Handwerksrolle, Eintragung ändern
Allgemeine Informationen
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betreiben möchten, muss eine Eintragung in der Handwerksrolle erfolgen. Zum stehenden Gewerbe gehört jeder Gewerbebetrieb, dessen Tätigkeit nicht dem Reisegewerbe oder dem Marktverkehr zuzurechnen ist.
In die Handwerksrolle können sowohl natürliche und juristische Personen als auch Personengesellschaften eingetragen werden.
Hinweis: Die sächsischen Handwerkskammern (HWK) bieten auf ihren Internetseiten umfassende Informationen zur Eintragung in die Handwerksrolle. Kontaktinformationen zu den Handwerkskammern und Links zu deren Internetauftritten finden Sie auf den Seiten des Sächsischen Handwerkstages.
Sollte sich bei Ihnen eine Änderung bezüglich Ihrer Eintragung in der Handwerksrolle ergeben, müssen Sie diese unverzüglich der Handwerkskammer und dem zuständigen Gewerbeamt melden.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Voraussetzungen
- Eine natürliche oder juristische Personen oder eine Personengesellschaft kann grundsätzlich nur in die Handwerksrolle eingetragen werden, wenn in seiner Person die Voraussetzungen zum selbstständigen Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe erfüllt (§ 1 Abs. 1 HwO) sind.
- Eine Eintragung ist auch dann möglich, wenn ein Betriebsleister beschäftigt wird, der die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle mit dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder mit einem verwandten Handwerk erfüllt.
Hinweis: Die zulassungspflichtigen Handwerke sind in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführt.
Verfahrensablauf
- Den Antrag können Sie persönlich oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer (HWK),
- alternativ über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) stellen.
Je nach Angebot können Sie das Antragsformular im Internet abrufen.
Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Handwerkskammer über den Ablauf des Verfahrens und die Unterlagen, die in Ihrem speziellen Fall nötig sind ("Erforderliche Unterlagen").
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Änderung in der Handwerksrolle
- gegebenenfalls Nachweise und Zeugnisse
- Gewerbeummeldung des zuständigen Gewerbeamtes
Fristen
variabel
Beachten Sie alle Hinweise, denn diese bieten Ihnen Gewähr dafür, dass Ihre Änderung in der Handwerksrolle rasch und reibungslos abgewickelt werden kann.
Kosten (Gebühren)
variabel
Für die Änderung Ihrer Eintragung in der Handwerksrolle fallen Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.
Rechtsgrundlage
- Handwerksordnung (HwO)
- Gebührenordnungen der Handwerkskammern
Freigabevermerk
Handwerkskammern im Freistaat Sachsen. 23.12.2020
Zuständige Stelle
ortszuständige Handwerkskammer
Weiterführende Informationen
- Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
Amt24-Leistung
Formular: -> Einheitlicher Ansprechpartner, Beauftragung - Antrag
- Zulassungspflichtige Handwerke
Anlage A zur Handwerksordnung / HwO - Sächsischer Handwerkstag, Dachorganisation des Sächsischen Handwerks