Kraftfahrzeugkennzeichen oder Plaketten - bei Unleserlichkeit oder Beschädigung ersetzen
Allgemeine Informationen
Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Plakette für Hauptuntersuchung) vom Kennzeichen gelöst hat, ist die Anbringung von neuen Plaketten auf den bisherigen oder auf neu hergestellten Kennzeichenschildern erforderlich.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Abstemplung können Sie als Halter im Regelfall formlos bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Kosten
Rechtsgrundlage
- § 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) - Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
- § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) - Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Zuständige Stelle
Kfz-Zulassungsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
- Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein
- Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
- bisherige Kennzeichenschilder
Neue Kennzeichenschilder
Falls Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie diese von den privaten Anbietern, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind, herstellen lassen. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren der Zulassungsbehörde nicht enthalten.