Rentenversicherung (Rentenempfänger), Namensänderung mitteilen
Allgemeine Informationen
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie dies Ihrer Rentenversicherung mitteilen. Wenn Sie bereits eine Rente erhalten, müssen Sie die Namensänderung dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen.
Verfahrensablauf
- Als Rentenempfänger oder Rentenempfängerin können Sie den Renten Service der Deutschen Post AG nutzen. Mit diesem erledigen Sie die Mitteilung einfach online.
- Alternativ können Sie das Formular für die Änderungsanzeige auch ausdrucken und postalisch verschicken (siehe Zuständige Stelle)
- Ihre Änderungsanzeige wird dann an Ihre Rentenversicherung weitergeleitet.
Tipp: Sollten Sie umgezogen sein, können Sie dem Renten Service auf dem gleichen Formular Ihre neue Adresse mitteilen.
Erforderliche Unterlagen
- beglaubigte Kopie des Personalausweises (mit neuem Namen)
oder - bei Heirat: Eheurkunde
- bei Scheidung: beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils
Kosten (Gebühren)
keine
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 16.04.2024
Fristen
keine
Rechtsgrundlage
- § 119 Abs. 4 Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI) - Wahrnehmung von Aufgaben durch die Deutsche Post AG
Weitere Informationen
- Änderungsanzeige und Anträge im Renten Service
Deutsche Post AG