Namensänderung in Zulassungsbescheinigungen Teil I und II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
Verfahrensablauf
Die Namensänderung müssen Sie im Regelfall persönlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde durchführen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und die finanzierende Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einbehalten hat, wenden Sie sich an die Bank (oder Ihr Autohaus), damit diese die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) der Zulassungsbehörde zur Änderung vorlegen kann.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein
- geänderter Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (maximal 3 Monate alt)
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
Kosten
Rechtsgrundlage
- § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) - Mitteilungspflichten bei Änderungen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Fristen
keine
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen
Nach einer Namensänderung müssen Sie als Halter eines Fahrzeugs unverzüglich Ihren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II berichtigen lassen.