Studienkredit (KfW)
Allgemeine Informationen
Darlehen zur Finanzierung von Lebenshaltungskosten für Studierende, KfW-Programm Nr. 174
Mit dem Studienkredit können Studierende ihre laufenden Kosten decken. Dabei erfolgt die Förderung unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Konditionen
Höhe
monatlich zwischen EUR 100 und 650
Höchstbetrag
EUR 54.600
Zinssatz
- variabler Zinssatz
- wird jeweils am 01.04. und 01.10. neu festgelegt
Laufzeit
- Auszahlungsphase: 3 bis 7 Jahre
- Karenzphase: 6 bis 23 Monate
- Tilgungsphase: maximal 25 Jahre oder bis zum 67. Geburtstag
Sicherheiten
keine
Tipp: Sie können den Studienkredit mit anderen Förderungen wie BAFöG oder dem KfW-Bildungskredit kombinieren.
Ansprechstelle
-> Vertriebspartner KfW-Studienkredit
Vertriebspartnersuche im Portal der KfW Bankengruppe
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Studierende zwischen 18 und 44 Jahren
- deutsche Staatsbürger
- EU-Staatsbürger
- Familienangehörige deutscher und EU-Staatsbürger
- Bildungsinländer
Verfahrensablauf
Antragstellung und Vorlage beim Vertriebspartner
- Drucken Sie das Vertragsangebot aus und geben Sie es bei ihrem Vertriebspartner ab.
- Der Vertreibspartner leitet Ihre Unterlagen weiter.
- Sofern Sie eine Zusage erhalten, erhalten Sie per Post die Zugangsdaten zum Onlinebanking.
- Dort können Sie die Förderung abrufen.
Erforderliche Unterlagen
- Formblatt zum Vertragsangebot
- Personalausweis oder Reisepass
- Studienbescheinigung
- Nachweis eines Girokontots
Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie aus den Programminformationen des KfW-Förderportals.
Fristen
Sie können Ihren Antrag drei Monate im Voraus stellen. Den monatlichen Betrag können Sie jeweils zum 15.03. und 15.09. anpassen.
Kosten (Gebühren)
- Kreditzinsen
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 02.03.2022
Zuständige Stelle
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
- Programminformationen
- Zinssätze
KfW-Förderportal