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Verwaltungsleistungen

Spammail-Beschwerde einreichen (privat)

Allgemeine Informationen

Gegen die sogenannten Spammails oder Werbemails können Sie sich wehren und den Versender auffordern, keine weitere elektronische Werbung an Sie zu versenden. Einen solchen "Unterlassungsanspruch" können Sie entweder persönlich gegen den Versender durchsetzen oder Sie wenden sich an die Internet-Beschwerdestelle.

Voraussetzungen

Sie erhalten unaufgefordert E-Mails, in denen Produkte oder Dienstleistungen beworben werden.

Verfahrensablauf

Leiten Sie die betreffenden E-Mails weiter an die Internet-Beschwerdestelle (eco e. V.). Wählen Sie über das Online-Beschwerdeformular je nach Art der unerlaubten Werbung den passenden Zugang. (-> siehe "Formulare")

Erforderliche Unterlagen

Spammail mit Kopfzeile (Originalheader)

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. 16.02.2026

Weitere Informationen

  • Spam
    Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)