Krankenversicherung für Freiberufler beantragen
Allgemeine Informationen
Grundsätzlich gehören selbstständig Erwerbstätige nicht zum versicherungspflichtigen Personenkreis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Allerdings ist für diesen Personenkreis eine freiwillige Versicherung in der GKV unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Des Weiteren besteht für Selbstständige auch die Möglichkeit, sich privat zu versichern, falls eine freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse nicht gewollt wird. Sie können auch eine Kombination aus gesetzlichem und privatem Versicherungsschutz wählen: Sollten Sie sich für eine freiwillige Versicherung in der GKV entschieden haben, können Sie - wie jeder gesetzlich Versicherte* - weitere private Zusatzversicherungen abschließen.
Hinweis: Sie haben grundsätzlich ein Kassenwahlrecht. Daher können Sie fast alle Krankenkassen (bis auf wenige Ausnahmen) frei wählen. Es lohnt sich also ein Vergleich der verschiedenen Leistungen.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - d. Red.
Ansprechstelle
- eine Krankenversicherung Ihrer Wahl
Voraussetzungen
Eine freiwillige Versicherung in der GKV ist möglich, wenn:
- Sie vor der Ausübung Ihrer selbstständigen Tätigkeit in der GKV pflichtversichert waren und
- Sie in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden aus der GKV mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden zwölf Monate versichert waren.
Seit April 2007 sind Personen ohne anderweitigen Krankenversicherungsschutz in der GKV versicherungspflichtig, wenn sie zuletzt gesetzlich versichert waren.
Verfahrensablauf
- Falls Sie sich freiwillig in der GKV versichern möchten,
- lassen Sie sich von einer Krankenkasse Ihrer Wahl beraten. Bei den Krankenkassen erhalten Sie auch die Antragsformulare für Ihren Beitritt, diese sind oft auch zum Download auf den Seiten der verschiedenen Krankenkassen online zu finden.
- Falls Sie Mitglied in der privaten Krankenversicherung werden wollen,
- können Sie sich zunächst von der Krankenkasse Ihrer Wahl ein Angebot erstellen lassen. Dazu können Sie persönlich bei dem Anbieter vorsprechen oder sich schriftlich an diesen wenden.
Fristen
Meldung über Beitritt einer gesetzlichen Krankenkasse: Innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der vorherigen Versicherung.
Dabei beginnt die freiwillige Mitgliedschaft immer im unmittelbaren Anschluss.
Kosten (Gebühren)
Zur individuellen Beitragsberechnung wenden Sie sich bitte an die Krankenkasse Ihrer Wahl.
Rechtsgrundlage
- § 5 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Versicherungspflicht
- § 9 SGB V - Freiwillige Versicherung
- § 240 SGB V - Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder
- §§ 241ff. SGB V - Beitragssätze, Zusatzbeitrag
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 22.03.2024
Weitere Informationen
- Verband der privaten Krankenversicherung
Verband der privaten Krankenversicherung e. V.