Vermittlerregister, Änderungen mitteilen
Allgemeine Informationen
Die Industrie- und Handelskammern (IHK) führen ein Vermittlerregister. Ihre Daten im Vermittlerregister müssen Sie immer aktuell halten.
Zuständig für die Entgegennahme Ihrer Änderungsmitteilungen ist:
- bei Versicherungsvermittlern mit Erlaubnis und Versicherungsberatern sowie produktakzessorischen Versicherungsvermittlern nach § 34d Abs. 6 GewO die Registerbehörde (Industrie- und Handelskammern),
- bei Versicherungsvermittlern nach § 34d Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 GewO (gebundene Versicherungsvermittler) das Versicherungsunternehmen,
- bei Finanzanlagenvermittlern, Honorar-Finanzanlagenberatern sowie Immobiliardarlehensvermittlern die Erlaubnisbehörde.
Diese leiten die Änderungen unverzüglich an die Registerbehörde weiter.
Folgende Änderungen sind anzuzeigen:
- Änderung Ihres Namens beziehungsweise der Firma beziehungsweise der betrieblichen Anschrift, zum Beispiel bei Umfirmierung oder Umzug
- Änderung der Geschäftsführung beziehungsweise des Vorstands, zum Beispiel Eintragung neuer gesetzlicher Vertreter, Namensänderung der gesetzlichen Vertreter, Löschung gesetzlicher Vertreter
- Eintragung oder Löschung einer Personenhandelsgesellschaft
- Neueintragung, Namensänderung oder Löschung bei eintragungspflichtigen Angestellten,
- Bei Versicherungsvermittlern Änderung der Tätigkeit
- Bei Versicherungsberater, Versicherungsvermittler, Immobiliardarlehensvermittler: Änderung einer registrierten Niederlassung in einem EU-/EWR-Staat oder der gesetzlichen Vertreter der Niederlassung, Meldung weiterer EU-/EWR-Staaten, Löschung von EU-/EWR-Staaten
- Bei produktakzessorischen Versicherungsvermittlern: Änderung des/der auftraggebenden Versicherungsunternehmen/-s/Versicherungsvermittlers mit Erlaubnis
- Bei Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberater: Änderung der Produktkategorie
- Bei Immobiliardarlehensvermittlern und Honorar-Immobiliardarlehensberatern: Umstellung von der Immobiliardarlehensvermittlung zur Honorar-Immobiliardarlehensvermittlung und umgekehrt
- Sonstige Änderungen, zum Beispiel Wechsel des Versicherungsunternehmens für die Berufshaftpflichtversicherung bzw. gleichwertige Garantie, Ausscheiden einer vertretungsberechtigten, sachkundigen Person, Aufgabe der Tätigkeit
Das Vermittlerregister ist - bis auf das Geburtsdatum und das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen - online öffentlich einsehbar. Zweck des Registers ist es insbesondere der Allgemeinheit, vor allem Anlegern und Versicherungsunternehmen sowie Darlehensnehmern und Darlehensgebern, die Überprüfung der Zulassung sowie des Umfangs der zugelassenen Tätigkeit der Eintragungspflichtigen zu ermöglichen. Die Recherche nach einem Eintragungspflichtigen kann unter Angabe des Namens oder der Registernummer von jedem vorgenommen werden.
Sind Sie gebundener Versicherungsvermittler, nimmt das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen die Eintragung und Änderungen für Sie auf Ihre Veranlassung hin vor. Wenden Sie sich insofern bei Änderungen bitte direkt an Ihr Versicherungsunternehmen. Im Zweifel hilft die IHK als örtlich zuständige Registerbehörde weiter.
*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion
Verfahrensablauf
- Melden Sie die Änderungen der Registerdaten über ein Onlineverfahren oder Antragsformular bei der zuständigen IHK an.
- Über die vorgenommene Änderung der Registereintragung erhalten Sie eine Mitteilung der IHK.
Erforderliche Unterlagen
Für die Änderung Ihrer Registerdaten benötigen Sie zum Beispiel folgende Unterlagen:
- Bei Änderung der Firmierung oder Anschrift: Auszug aus dem Handelsregister bzw. aktuelle Gewerbeanzeigen
- Bei Namensänderung: Nachweis über die Änderung des Familiennamens
- Bei Bestellung neuer gesetzlicher Vertreter:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Absatz 5 BZRG, Belegart OG)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- Bei neuen vertretungsberechtigten sachkundigen Personen (Sachkundedelegation): Sachkundenachweis, Dokumente zum Nachweis der Vertretungsbefugnis
- Bei Wechsel der Tätigkeit: Original des Erlaubnisbescheides, Nachweis über den Bestand einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Hinweis: Gegebenenfalls sind weitere Unterlagen erforderlich.
Kosten (Gebühren)
- Für die Änderung der Registerdaten entstehen Gebühren.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Rechtsgrundlage
- § 11 a Gewerbeordnung (GewO)- Vermittlerregister
- § 34 d GewO - Versicherungsvermittler, Versicherungsberater
- § 34 e GewO - Verordnungsermächtigung
- § 34f Gewerbeordnung (GewO) - Finanzanlagenvermittler
- § 34i Gewerbeordnung (GewO) - Immobiliardarlehensvermittler
- §§ 8 bis 10 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
- §§ 6-8 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)
- §§ 6-8 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)
Freigabevermerk
Sächsische Industrie- und Handelskammern. 22.10.2025
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Fristen
keine
Weitere Informationen
- Vermittlerregister, Eintragung beantragen
Amt24-Leistung - Vermittlerregister des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK)
Deutsche Industrie- und Handelskammer